Es macht für den moralischen Status des Embryos keinen Unterschied, ob er 4, 14 oder 40 Tage alt ist. Der Embryo wird ja nicht erst ein Mensch, er ist bereits Mensch".
Es macht für den moralischen Status des Embryos keinen Unterschied, ob er 4, 14 oder 40 Tage alt ist. Der Embryo wird ja nicht erst ein Mensch, er ist bereits Mensch".
IMABE-Geschäftsführerin Kummer zu Vorstoß deutscher Wissenschaftler für verbrauchende Embryonenforschung: "Übriggebliebene" Embryonen sind "immer grobe Verletzung der Menschenwürde"
Eine Gruppe deutscher Wissenschaftler hat sich diese Woche für Forschung, die Embryonen verbraucht, ausgesprochen. Und sie erntet dafür heftige Kritik aus Fachkreisen.
Weder die Adoption noch die Verzweckung von Embryonen für Forschungsvorhaben könne die Herstellung von sogenannten "übriggebliebenen" Embryonen rechtfertigen, da es sich immer um eine "grobe Verletzung der Menschenwürde" handle und das damit verbundene ethische Problem weiter bestehe, erklärte Susanne Kummer vom Wiener Bioethikinstitut IMABE, am Freitag gegenüber "Kathpress".
Forscher der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina hatten in ihrem Diskussionspapier eine Lockerung des deutschen Verbots der Forschung an Embryonen - die per se immer die Vernichtung des Embryonen nach sich zieht - gefordert. Das Papier trägt den Titel "Ethische und rechtliche Beurteilung des 'Genome Editing' in der Forschung an humanen Zellen".
Für "hochrangige Forschungsziele" sollten demnach sogenannte "frühe Embryonen", die "keine faktischen Entwicklungschance" haben, auch vernichtet werden dürfen. Für die Forschung freigegeben sollten somit "überzählige" Embryonen, also jene, die im Zuge des Verfahrens der künstlichen Befruchtung (IVF - In-vitro-Fertilisation ) hergestellt und danach eingefroren, dann aber für keine weitere IVF-Versuche benötigt wurden.
Wie Kummer hervorhob, rufen die Techniken der Reproduktionsmedizin "inhärente Widersprüche, die ethisch nicht mehr sinnvoll aufzulösen sind", hervor. Heute bedeute das Erzeugen eines Kindes im Reagenzglas zugleich das Vernichten von anderen menschlichen Embryonen. Vielfach führe dies auch bei Frauen nach IVF zu seelischen Problemen. "'Wenn mein Kind weint, höre ich alle anderen Kinder mitweinen', formulierte es eine Mutter nach der Geburt ihres IVF-Kindes'', beschrieb die Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik.
Kritik am Leopoldina-Papier hatte es zuvor auch aus Deutschland gegeben: Mit "viel Pathos", teils "phantastischen Heilungsphantasien" und einem Verweis auf eine "Ethik des Heilens" habe die Forschergruppe die Legalisierung des Embryonenverbrauchs eingefordert, doch seien die versprochenen "völlig neuen Behandlungsmöglichkeiten genetischer Erkrankungen" nicht absehbar, erklärte etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe. Kein mit Embryonalstammzellen geheilter Patient sei bislang in Erscheinung getreten. Keine ernst zu nehmende politische Kraft stelle in Deutschland das aufrechte Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung in Frage.
Eine ähnliche Debatte war zuletzt auch in den USA losgetreten worden: Die dort gültige Regelung, dass Embryonen nur bis zum 14. Tag für Forschungszwecke verbraucht werden dürfen, solle völlig aufgehoben werden, forderte eine Gruppe der Universität Harvard am 21. März. Für Kummer eine absehbare Vorgangsweise: "Wer einen Embryo bis zum 14. Tag sozusagen als Freiwild definiert und zerstört, aber Embryonen dann ab dem 14. Tag als schützenswert deklariert, der kann mit derselben Willkür diese Grenze auch auf später verschieben", so die Bioethikerin.
Aus philosophisch-ethischer Sicht sind derartige Willkürgrenzen laut Kummer nicht vertretbar, "denn es macht für den moralischen Status des Embryos keinen Unterschied, ob er 4, 14 oder 40 Tage alt ist. Der Embryo wird ja nicht erst ein Mensch, er ist bereits Mensch".
In Österreich dürfen Embryonen nur im Zuge der künstlichen Befruchtung erzeugt und auch nur für die künstliche Befruchtung eingesetzt werden. Daraus ergibt sich ein umfassendes Forschungsverbot an Embryonen. (siehe: Bioethikkommission im Bundeskanzleramt)