Donnerstag 21. November 2024

Kircheneintritt

Immer wieder sind Menschen von der Kirche enttäuscht und treten aus, doch oft bleibt ein Schmerz zurück. Wenn Sie mit jemandem sprechen wollen, dann finden Sie hier Ihre Gesprächspartner.

 



Wichtig für den Wiedereintritt ist, Sie müssen bereits getauft und dann ausgetreten sein. Sollte das nicht der Fall sein und Sie sich taufen lassen wollen, dann lesen Sie bitte hier weiter.


Erster Schritt:

Ein Seelsorger in Ihrer Nähe wird sich gerne mit Ihnen über ihren Wiedereintritt unterhalten. Er ist es auch, der alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leitet und Sie weiterhin begleitet.

 

In den meisten Fällen ist  dies der Pfarrer ihrer Wohnpfarre. Sie können sich aber auch gerne an eine Ansprechperson in der Diözese wenden.

 

Das Erstgespräch dient der Vergewisserung in Glaubensfragen. Es ist aber auch für die Kirche wichtig und dienlich, da Sie aufzeigen können, wo Sie etwaige Versäumnisse und Probleme in der Kirche sehen.

  • Bei diesem Gespräch wird nichts "abgeprüft" oder abgefragt.
  • Sie müssen auch den Kirchenbeitrag für die Zeit Ihres Austritts nicht nachzahlen!
  • Es geht einzig um Sie in Ihrer persönlichen Lebens- und Glaubenssituation - und um Ihr "Ja" zur Wiederaufnahme in die Kirche.
  • Auch die Form, wie genau Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten, können Sie frei wählen: Ganz schlicht in der Pfarrkanzlei oder lieber feierlich im Rahmen eines Gottesdienstes.

 

Welche Unterlagen brauche ich, um in die Kirche einzutreten?

Zum Wiedereintrittsgespräch nehmen Sie bitte Ihren Taufschein und den Austrittsvermerk mit, falls Sie diesen im Zuge Ihres Austritts aus der Kirche erhalten haben. Wenn Sie verheiratet sind, bringen Sie bitte außerdem noch Ihren Trauschein mit.

 

Wie hoch wird mein Kirchenbeitrag sein?

Sie müssen für die Zeit ihres Austritts und auch in dem Jahr in dem sie eintreten keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Wenn Sie wissen wollen wie hoch ihr Kirchenbeitrag in den darauffolgenden Jahren sein wird, verwenden Sie bitten den Kirchenbeitragsrechner.

 

 


Für den Wiedereintritt in die Kirche ist ein Gespräch mit einem Pfarrer nötig.

 


 

„Der Vater sah ihn schon von weitem kommen und hatte Mitleid mit ihm. Er lief seinem Sohn entgegen, umarmte und küsste ihn. Und sie begannen ein fröhliches Fest zu feiern.“ (Lk 15, 20.24)

 

Mit diesen Worten beschreibt Jesus die Freude Gottes über die Rückkehr eines jeden Menschen. Auch für die kirchliche Gemeinschaft ist die Rückkehr, von jemand, der in der Ferne war, ein Freudenfest.

 


 

KONTAKT:

Dialogstelle

Ursula Löttner

MMag. Maria Schlachter

Tel.: 0800 99 91 34

E-Mail: anliegen@edw.or.at

 

oder:

Nehmen Sie direkt Kontakt zu ihrer Wohnpfarre auf: Dafür nützen Sie die "Pfarrsuche", das ist die gelbe Box rechts auf dieser Seite. Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und finden Sie Ihre Pfarre.

 


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