Das kirchliche Vermögen dient - laut Kirchenrecht - folgenden Zwecken: Gottesdienste, Gehalts- und Unterhaltsleistungen, Glaubensausübung und Dienst am Nächsten.
Das kirchliche Vermögen dient - laut Kirchenrecht - folgenden Zwecken: Gottesdienste, Gehalts- und Unterhaltsleistungen, Glaubensausübung und Dienst am Nächsten.
Wie hoch ist das Gesamtvermögen der Kirche?
Was ist ein "bischöfliches Mensalgut"?
Was verdient ein Bischof?
Ein Fragen- und Antwortenkatalog von katholisch.at gibt Auskunft über die häufigsten Fragen rund um das Thema Kirche & Geld.
Die Kirche braucht Vermögen, um ihre Aufgaben frei und unabhängig zu erfüllen. Jedes kirchliche Vermögen dient einem Zweck. Nach dem Kirchenrecht (can. 1254 § 2, CIC 1983) gehören dazu gottesdienstliche Zwecke, Gehalts- und Unterhaltsleistungen sowie die Glaubensausübung und Dienste am Nächsten. An diese Zwecke ist die Kirche gebunden, wenn sie über Vermögen verfügt. Aus diesem Grund besteht das kirchliche Vermögen im wesentlichen aus Objekten wie Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindezentren, Kindergärten, Schulen, Bildungshäusern, Altenheimen, Sozialeinrichtungen oder Friedhöfen.
Es ist schwer bis unmöglich, das Gesamtvermögen der Kirche zu bewerten, weil es sich auf sehr viele unabhängige Rechtsträger aufteilt und Kunstgegenstände genauso umfasst wie Kirchen, Klöster, Kapellen, Pfarrhöfe, Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen etc. Wie soll man etwa den "Wert" des Stephansdomes schätzen? Was sind Ordensspitäler "wert"? Noch dazu ist jede Diözese, jedes Stift, sogar jede Pfarre eine selbständige Rechts- und Wirtschaftseinheit - auch im Steuerrecht. In vermögensrechtlichem Sinn gibt es "die Kirche" also nicht, sondern einige tausend eigenständige kirchliche Rechtsträger allein in Österreich. Dazu kommt, dass bisher in der Kirche - so wie bei vielen anderen öffentlichen Institutionen auch - eine traditionelle („kameralistische") Buchführung, vorherrschend ist, wo die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres, jedoch nicht die Bewertung des Vermögens, dargestellt sind. Immer mehr kirchliche Rechtsträger steigen inzwischen auf eine zeitgemäße Form der Bilanzierung um, wo auch das Vermögen bewertet wird. Eines aber gilt immer: Das Vermögen muss kirchlichen, wohltätigen und kulturellen Zwecken dienen und es muss verantwortungsvoll und nachhaltig bewirtschaftet werden.
Für jedes kirchliche Vermögen sieht das Kirchenrecht verpflichtend vor, dass ein "Vermögensverwaltungsrat" einzurichten ist. Das betrifft einen Pfarre genau so wie eine Diözese. Auch wenn der Pfarrer oder der Bischof die Letztverantwortung hat, so muss der Vermögensverwaltungsrat dennoch in alle wirtschaftlichen Fragen beratend und kontrollierend eingebunden sein. Bei Projekten, die 3 Mio. Euro überschreiten, ist zusätzlich die Genehmigung durch den Vatikan einzuholen. Neben diesen Mindesterfordernissen gibt es in vielen Diözesen zusätzliche Kontrollinstrumente für den Umgang mit dem kirchlichen Vermögen (z.B.: interne Revision).
Das "Bischöfliche Mensalgut“ ist ein zweckgewidmetes Vermögen, damit ein Bischof sein Amt ausüben kann. Es ist daher kein Privatvermögen des jeweils amtierenden Bischofs und dieser hat als Beratungs- und Kontrollorgan einen „Vermögensverwaltungsrat“, der vom Kirchenrecht verpflichtend vorgeschrieben ist.
Bischöfe bekommen in Österreich ihr Gehalt von der Kirche. Das finanzielle Auskommen eines Bischofs in Österreich entspricht in etwa dem Gehalt eines AHS-Religionslehrers. Dazu kommt die freie Benützung der Dienstwohnung und des Dienstwagens. Das Gehalt des Bischofs kommt entweder aus dem Diözesanbudget, oder - bei entsprechender Größe - aus dem bischöflichen Mensalgut.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema "Geld und Kirche" finden Sie unter www.katholisch.at.
Was bringt Kirche?
Über Leistungen und Finanzen der Kirche informiert die Website kirchenfinanzierung.katholisch.at