Schulbücher, Katechismen und Gebetbücher müssen zwingend ein bischöfliches Imprimatur einholen, allen anderen Werken gilt es sozusagen bis auf Widerruf erteilt.
Imprimatur (lat.: Es werde gedruckt!) ist in der Kirche eine Druckerlaubnis, die gewöhnlich ein Bischof für ein theologisches Werk erteilt, nachdem er sich vergewissert hat, dass der Inhalt der katholischen Lehre entspricht.
Die ganze Sache ist schon sprachlich umstritten: Heißt es das Imprimatur (mit Betonung auf dem a) oder die Imprimatur (mit betontem u), wie in Österreich lange Zeit üblich?
Die andere Frage ist disziplinärer Natur: Muss wirklich die kirchliche Autorität bei jedem theologischen Buch im Vorhinein prüfen, ob es Schaden bringen könnte – oder reicht es, im Nachhinein einzuschreiten?
Wohl auch die steigende Zahl an Bucherscheinungen, die viele diözesane Zensurbehörden überfordert, aber vor allem der unerschrockenere Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils hat folgende Regelung gebracht: Schulbücher, Katechismen und Gebetbücher müssen zwingend ein bischöfliches Imprimatur einholen, allen anderen Werken gilt es sozusagen bis auf Widerruf erteilt.
Der Bischof, die Glaubenskongregation in Rom oder der Papst können also auch nachträglich die Druckerlaubnis entziehen – was aber seit dem Konzil selten vorkam.
Übrigens: Auch für eine amerikanische iPhone-Beichtzettel-App hat ein Bischof das Imprimatur gegeben!
Von alltäglich bis kurios, Begriffe aus der "Sonntagsredaktion" für Sie erklärt.
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