Deshalb ist es wichtig, dass die Eltern kompetent und einfühlsam zu den Folgen und Auswirkungen der Scheidung auf ihre Kinder beraten und informiert werden.
Deshalb ist es wichtig, dass die Eltern kompetent und einfühlsam zu den Folgen und Auswirkungen der Scheidung auf ihre Kinder beraten und informiert werden.
Im Zuge einer Scheidung sind Eltern seit 1. Februar 2013 verpflichtet eine Elternberatung zum Wohl des Kindes zu besuchen.
Der Fachbereich Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Kategorialen Seelsorge (KtS) der Erzdiözese Wien bietet Eltern mit minderjährigen Kindern die "Verpflichtende Elternberatung" an, wie sie seit 1. Februar 2013 bei einvernehmlicher Scheidung gesetzlich verlangt wird. Damit bedient der Fachbereich diözesanweit in 19 Beratungsstellen die Gesetzesnovelle gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG (Kindschaftsrechtsänderungsgesetz).
"Jedes Jahr sind in Österreich rund 19.500 Kinder und Jugendliche von Scheidung betroffen, die Hälfte davon ist jünger als 14 Jahre. Darum ist es wichtig, dass die Eltern kompetent und einfühlsam zu den Folgen und Auswirkungen der Scheidung auf ihre Kinder beraten und informiert werden, wobei wir immer die kindliche Perspektive und das Bedürfnis der Kinder nach Stabilität und Sicherheit in den Mittelpunkt stellen", so Ingrid Ronge, Leiterin des Fachbereichs Ehe-, Familien- und Lebensberatung.
Die Unkündbarkeit der Elternschaft und die konkrete Gestaltung des Alltags sind von grundlegender Wichtigkeit. "In den Beratungsgesprächen gehen wir darauf ein, wie Kinder die Trennung erleben, auf eine Scheidung reagieren, welche Informationen sie brauchen oder wie die Eltern ihre Kinder bei der familiären Veränderung unterstützen können", erklärt Ronge. Auch die Regelung von Besuchen, die Gestaltung des Alltags und die Verantwortung der Eltern werden thematisiert.
Das Beratungsgespräch dauert eine Stunde und kostet 50 Euro pro Paar.
Kategorialen Seelsorge (KtS) der Erzdiözese Wien
www.begegnungbewegt.at
Ingrid Ronge: 01 / 51552-3348 oder -3778