Montag 13. Januar 2025
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Religionsgemeinschaften zahlen Grundsteuer

(29.10.2012) Eine Klarstellung von Paul Wuthe, Medienverantwortlicher der Bischofskonferenz, nach Aussagen von BZÖ-Obmann Bucher.

Die katholische Kirche zahlt in Österreich die Grundsteuer in der gleichen Höhe wie alle anderen Eigentümer auch. Von der Grundsteuer ausgenommen sind nur jene Grundstücke und Gebäude, für die das Gesetz eine Befreiung aufgrund eines besonderen Verwendungszweckes, wie etwa zur Feier von Gottesdiensten, vorsieht. Das betonte der Medienverantwortliche der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, am Sonntag, 28. Oktober 2012. "Für alle anderen unbebauten Grundstücke, Immobilien und den land- und forstwirtschaftlich genutzten Besitz der kirchlichen Rechtsträger wird die Grundsteuer für kirchliche Eigentümer daher selbstverständlich vorgeschrieben und auch bezahlt", hielt Wuthe fest.

 

Kein Privileg für Kirchen

Konkret besteht laut Grundsteuergesetz eine Grundsteuerbefreiung für jene Gebäude, die dem Gottesdienst, der Seelsorge und der Verwaltung einer gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaft in Österreich dienen; die Regelung gilt damit für christliche Gotteshäuser genauso wie für jüdische Synagogen oder einen buddhistischen Tempel. Weiters umfasst die Steuerbefreiung Grundstücke, die mit Schulen bebaut sind oder etwa als Friedhof genutzt werden. "Diese Grundsteuerbefreiungen sind aber kein Privileg für Kirchen, sondern gelten genauso für jede andere Institution, die den gleichen Zweck erfüllt", erklärte Wuthe.

Hintergrund für die Klarstellung waren Aussagen von BZÖ-Obmann Josef Bucher im Ö1-Mittagsjournal am Samstag. Der Politiker kritisierte, dass "die Kirche" als "zweitgrößter Immobilienbesitzer des Landes mit 250.000 Hektar Grund" keine Grundsteuer bezahle, während "der Steuerzahler bluten muss".

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