Montag 13. Januar 2025
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Nicht abgeholtes Familiengeld soll nicht verfallen

(06.11.2012) Der Katholische Familienverband will eine Verwaltungsvereinfachung den Kinderfreibetrag betreffen: Automatische Zuerkennung anstatt Antragsprinzip.

Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat einen Vorschlag zu einer Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Kinderfreibetrages präsentiert. Derzeit werden von den 165 Millionen vom Finanzministerium veranschlagten Kinderfreibeträgen - er beträgt 220 Euro pro Jahr beziehungsweise jeweils 132 Euro, wenn ihn beide Elternteile geltend machen - lediglich 76,5 Millionen Euro abgeholt. Damit diese Leistung "besser bei den Familien ankommt", setzt KFÖ-Präsident Alfred Trendl auf "eine sehr einfache Lösung", mit der man "rasch und unbürokratisch Abhilfe schaffen" könnte: Allen steuerzahlenden Familien solle der Kinderfreibetrag automatisch zuerkannt werden, eine gesonderte Antragspflicht sei überflüssig.

 

Entbürokratisierung

Trendl wies darauf hin, dass mit dieser Maßnahme alle berechtigten Eltern den Kinderfreibetrag erhielten und sich der bürokratische Aufwand sowohl bei den Familien als auch beim Finanzamt verringern würde. "Diese Entbürokratisierung wäre ein Ausdruck von Bürgernähe, Verwaltungsvereinfachung und Familienfreundlichkeit." Beispielgebend könnten etwa der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag sein, so der KFÖ-Präsident und Steuerexperte.

Der Kinderfreibetrag wurde 2009 eingeführt und muss über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Arbeitnehmerveranlagungen können fünf Jahre rückwirkend einbebracht werden. Damit kann der Kinderfreibetrag für das Jahr 2009 noch bis 2014 beantragt werden. "Jene Gelder, die dann nicht in Anspruch genommen wurden, müssen in die längst überfällige Valorisierung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld investiert werden", forderte Trendl.

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