Dienstag 28. Januar 2025
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"Jugend Eine Welt" wegen Förderer-Darlehen im Visier der FMA

(07.11.2012) Kirchlicher NGO wird von Finanzmarktaufsicht "verbotenes Einlagengeschäft" vorgeworfen.

"Jugend Eine Welt" bekommt wegen zinsenloser Darlehen von Förderern des entwicklungspolitischen Engagements des kirchlichen Hilfswerks Probleme mit der Finanzmarktaufsicht (FMA). Prüfungen der Behörde seit Mitte des Jahres hätten der NGO den Vorwurf eingetragen, ein "verbotenes Einlagengeschäft" zu betreiben und damit gegen Schutzbestimmungen für Anleger zu verstoßen. "Jugend Eine Welt"-Geschäftsführer Reinhard Heiserer zeigte sich in einer Aussendung am Dienstag, 6. November 2012, besorgt: "Die Menschen wollen uns helfen, dürfen aber nicht!" Er forderte politische Weichenstellungen, "die sinnvolle Beteiligungsmodelle und Finanzinnovationen ermöglichen statt verhindern".

 

Zinslose Darlehen für Hilfsprojekte

"Jugend Eine Welt" bekommt für seine Tätigkeiten neben Spenden auch Unterstützung in Form von zinsenlosen Darlehen. Diese dienen zur Zwischen- und Vorfinanzierung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe. "Spenden und öffentliche Fördermittel fließen unregelmäßig, oft ist aber schnelle und unbürokratische Unterstützung zur Finanzierung dringender Projekte und Hilfsaktionen gefragt", erläuterte Heiserer. Die Versorgung mit der dafür nötigen Liquidität erfolge über solche zinslose Darlehen durch Freunde und Förderer.

Laut geltender Rechtslage ist für derartige Darlehen eine Bankkonzession erforderlich, "was für karitative Vereine eine Unmöglichkeit darstellt", so Heiserer. Andere von der Finanzmarktaufsicht genannte Finanzierungsmodelle seien mit hohem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden und daher für Non-Profit-Organisationen nicht leistbar.

 

Keine Konkurrenz zu verzinsten Bankeinlagen

Da "Jugend Eine Welt" weder gewerbsmäßig tätig sei noch auf Gewinne abziele, handelt es sich bei der beschriebenen Vorgangsweise "um kein Bankenmodell, sondern um ein privates Fördermodell entwicklungspolitischer Aktivitäten", stellte Heiserer den Standpunkt des Hilfswerkes dar. Auch der Anlegerschutz sei gewährleistet, denn bei den Darlehensgebern handle es sich um "Privatpersonen, die über die Risiken aufgeklärt sind und ihr Geld bewusst dem Verein zur Verfügung stellen wollen".

Entschließt sich ein Förderer dazu, wird - so Heiserer - ein Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Darlehensgeber schließen diesen in voller Kenntnis aller Eventualitäten ab. Da keine Zinsen gezahlt werden, stelle diese Form der Unterstützung "keine Konkurrenz zu verzinsten Bankeinlagen" dar, argumentierte Heiserer. Falls gewünscht, werde das Geld an die Unterstützer zurückbezahlt", doch fast die Hälfte der Darlehensgeber entscheide sich dafür, ihr Kapital im Todesfall zu spenden.

 

Politik ist gefordert

Erst vor wenigen Tagen hatte ein ähnlicher Fall im Zusammenhang mit dem Waldviertler Schuhproduzenten GEA österrweichweit für Schlagzeilen gesorgt. In der Zivilgesellschaft kursierten viele alternative Finanzierungsformen, wies Heiserer hin. Die Finanzmarktaufsicht agiere mit ihrer Beanstandung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Somit sei die Politik gefragt, für adäquate Rahmenbedingungen zu sorgen. Es dürfe nicht länger so sein, dass die Finanzmarktaufsicht "im Auftrag der Politik zivilgesellschaftliches Engagement unterbindet", forderte Heiserer. Dies urgiere auch die "CRIC", die größte Plattform für ethisch und nachhaltig orientierte Investoren im deutschsprachigen Raum.

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