Dienstag 17. September 2024
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Landau weist Marek-Vorstoß zur Mindestsicherung zurück

(14.09.2010) Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau erklärt, dass der Vorschlag von Staatssekretärin, Christine Marek, Bezieher der Mindestsicherung zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, vollkommen an Realität der Betroffenen vorbei geht.

Den Vorstoß von Familienstaatssekretärin Christine Marek, wonach Bezieher der Mindestsicherung zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden sollen, wenn sie nach sechs Monaten keinen Job auf dem Arbeitsmarkt gefunden haben, hat der Direktor der Caritas der Erzdiözese Wien Michael Landau, zurückgewiesen. Die Aussagen der Staatssekretärin gingen nach den Erfahrungen der Caritas vollkommen an der Realität der Betroffenen vorbei, so Landau am Dienstag, 14. September 2010: "Die Menschen wollen Arbeit, niemand steht gern am Rand der Gesellschaft, aber auf acht Arbeitssuchende kommt derzeit ein freier Arbeitsplatz."

 

"Keule gegen sozialen Missbrauch"

Marek hatte im Ö1-Morgenjournal von einer "Keule gegen sozialen Missbrauch" gesprochen und hinzugefügt, dass zu gemeinnützigen Tätigkeiten wie Rasenmähen und Straßenkehren in den Gemeinden auch Mithilfe bei der Caritas angedacht sei. "Natürlich immer im Rahmen des Zumutbaren", so Marek. Wenn man sich weigere, die Arbeit zu machen, solle die Mindestsicherung gekürzt werden, auch die völlige Streichung schloss Marek nicht aus. Als Vorbild für die Staatssekretärin gilt das Projekt Bürgerarbeit in Deutschland, das vor kurzem ausgeweitet wurde.

Auch die Caritas sei für Missbrauchsbekämpfung, betont Landau, die Diskussion müsse aber an beiden Ende der Gesellschaft geführt werden, nicht immer nur bei den Ärmsten, so der Caritasdirektor. Er habe den Eindruck, dass die Staatssekretärin mit ihren Aussagen nur auf Wählerstimmen schiele. Und das sei sehr problematisch. Hier werde ein Wahlkampf auf dem Rücken sozial schwacher und am Rande der Gesellschaft stehender Menschen geführt.

 

Aktivierung und Motivation

Landau macht darauf aufmerksam, dass es auch jetzt schon in den Bestimmungen zur Mindestsicherung die Möglichkeit für Sanktionen gebe, die bis zum Verlust der finanziellen Unterstützung führen können. Auch der Verweis der Staatssekretärin auf das deutsche Modell der Bürgerarbeit sei so nicht zulässig, betont der Caritasdirektor. Das deutsche Projekt stehe unter umgekehrtem Vorzeichen: Es gehe nicht um Sanktionen bei Arbeitsverweigerung sondern um die Aktivierung und Motivierung jener Menschen, die lange aus dem Erwerbsprozess ausgeschlossen waren.

 

Ansatz der heimischen Mindestsicherung

Das sei letztlich auch der Ansatz der heimischen Mindestsicherung, die auf zwei Beinen stehe: Direkte finanzielle Unterstützungen und Beschäftigungsinitiativen, "die Menschen wieder dazu befähigen, arbeiten zu können". Nun müssten diese Beschäftigungsangebote für Langzeitarbeitlose ausgebaut werden, fordert Landau, der zugleich darauf hinweißt, dass die Caritas österreichweit 30 Beschäftigungsprojekte betreibe, in denen insgesamt 900 Arbeitsplätze zur Verfügung stünden.

Wenig Sinn erkennt Landau auch in dem Vorschlag von Marek, Mindestsicherungsbezieher im Bereich der Caritas einzusetzen. Natürlich habe die Caritas großen Personalbedarf, etwa im Bereich der Pflege, so Landau. Es brauche dafür aber geeignete und qualifizierte Personen.

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