"Das Recht auf ein Leben in Würde muss für Erwerbsarbeitslose genauso gelten wie für alle anderen auch", das hat die Katholische Sozialakademie (ksoe) am Donnerstag, 16. September 2010, in einer Aussendung anlässlich der aktuellen Debatte rund um eine Verknüpfung von Mindestsicherung und Arbeitspflicht betont. Die ksoe ortete in der Politik "auffallende Tendenzen, Opfern der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung schuldhaftes Verhalten zu unterstellen". Darin liege eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.
Laut Sozialakademie seien schon jetzt eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten im Arbeitslosenversicherungsgesetz und in der Mindestsicherung vorgesehen, die die Würde ausgegrenzter Menschen bedrohten. Bestrafungen durch teilweisen oder vollen Entzug der für die Existenz notwendigen Mittel seien in diesem Zusammenhang abzulehnen. Wenn die Politik Menschen "mit besonderen Problemlagen" am Arbeitsmarkt ernsthaft unterstützen wolle, "muss sie ausreichend finanzielle Mittel für Angebote entsprechender Qualität zur Verfügung stellen und diese auf freiwilliger Basis organisieren", so die ksoe.
Der von Staatssekretärin Christine Marek geäußerte Vorschlag nach einer Arbeitspflicht für Bezieher der neuen Mindestsicherung wirke wie eine "gefährliche Drohung", künftig bei sozialen Diensten zu sparen. "Einmal mehr soll der Sozialstaat mit seinen sozialen Diensten in hoher Qualität Infrage gestellt werden", kritisierte die Sozialakademie. Nun gehe es angesichts der Krise vor allem darum, "den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und Verursacher in die Pflicht zu nehmen".