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Klasnic-Kommission: Bereits zehn Entschädigungen

(21.09.2010) Die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic hat erste Entschädigungen in zehn Fällen beschlossen. Mittlerweile hat sich die Kommission mehr als 500 Opfern angenommen.

In zehn Fällen hat die unabhängige Opferschutzanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic nun Entschädigungen beschlossen. Es handle sich dabei um Fälle in allen vier von der Opferschutzkommission eingerichteten Kategorien, teilte Klasnic nach der Sitzung der Kommission am Dienstag, 21. September 2010, mit. Die Therapien für die Opfer kämen zusätzlich hinzu, so Klasnic. Auch eine weitere - mittlerweile die vierte - Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gibt es. In den vergangenen Wochen haben die Opfer-Meldungen zugenommen: Mittlerweile hat sich die Kommission bereits mehr als 500 Opfern angenommen.

 

"Missbrauch verjährt nicht"

Für die Sitzung am Dienstag seien konkret 15 Fälle vorbereitet worden; zehn davon seien beschlossen worden, einer einstimmig nicht angenommen worden, bestätigte Klasnic. Details zu den Entschädigungen gab die Leiterin nicht bekannt, wies aber darauf hin, dass es sich bei allen Fällen nach staatlichem Recht um verjährte Fälle handelt: "Es war aber die Aussage von Kardinal Christoph Schönborn, dass es um eine freiwillige Leistung geht, um ein Zugehen auf den Menschen, und Missbrauch verjährt nicht." Auch liege man mit den beschlossenen Summen über den staatlichen Sätzen.

 

Auch zur vierten Sachverhaltsdarstellung gab Klasnic keine Auskunft. Sie kündigte aber an, dass es weitere Sachverhaltsdarstellungen geben werde. Entscheidungen darüber sollen in den nächsten Sitzungen vorbereitet werden; die Kommission tagt alle zwei Wochen.

 

Opfer sollen sich melden

Klasnic bat erneut mögliche weitere Opfer, sich rasch zu melden, damit die Kommission einen Überblick bekomme. Man sei sich aber bewusst, dass es für die Opfer ein "Riesenschritt" sei, sich zu melden. Die Kommission wolle gemeinsam mit den Betroffenen rasch die nächsten Schritte gehen, auch wenn sie im Hinblick auf die große Zahl von Betroffenen im einen oder anderen Fall um Geduld bitten müsse. Allerdings werde man kaum eine Einrichtung, Organisation oder Behörde finden, die in der selben raschen Geschwindigkeit wie die Opferschutzkommission arbeite, merkte Klasnic an.

 

Entschädigungskategorien

Für "leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung" sieht das von der Kommission eingerichtete Modell für Entschädigungszahlungen 5.000 Euro vor. Für "mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung" wie etwa Vergewaltigung werden 15.000 Euro veranschlagt. Den Betrag von 25.000 Euro sieht die Kommission für Fälle "von über mehrere Jahre hinweg fortgesetzten Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen" vor. In "besonders extremen Einzelfällen" seien auch darüber hinaus gehende Entschädigungen möglich, so die Kommission.

 

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