"Wir sind selbstverständlich zu Gesprächen bereit, aber es muss klar sein, dass es im Zusammenhang mit dieser Kapelle auch staatsgrundgesetzliche und konkordatäre rechtliche Fragen gibt", sagte der Weihbischof. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Kapelle nicht nur den Bewohnern und dem Personal des Geriatriezentrums dient, sondern auch von anderen Menschen aufgesucht wird, die dort am Gottesdienst teilnehmen. Durch den Fortbestand einer Gottesdienstgemeinde sei ein Gewohnheitsrecht entstanden, das zu beachten ist.
Daher gebe es die Bitte an die Verantwortlichen des Wiener Krankenanstalten-Verbunds, den früheren Zustand bezüglich der Kapelle wiederherzustellen, "gerade auch wenn die Kapelle im Eigentum der Stadt Wien ist und die liturgischen Gegenstände Eigentum der Erzdiözese Wien sind". Weihbischof Scharl: "Seit Jahrzehnten gibt es eine gute Kooperation zwischen dem Wiener Krankenanstalten-Verbund und der Erzdiözese Wien. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem Hintergrund auch im Hinblick auf die Kapelle im Geriatriezentrum Baumgarten eine gute Lösung finden werden". Für die Erzdiözese sei es aber nicht möglich, eine finanzielle Belastung für die bauliche Erhaltung der Kapelle in Zukunft zu übernehmen.
Bischof Scharl betonte die gute ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit in der Krankenseelsorge in Wien: "Im Dienst am leidenden Menschen wissen wir, was wir gemeinsam und was wir jeweils entsprechend unserer Glaubenstradition zu tun haben, um den berechtigten Erwartungen der Gläubigen zu entsprechen, die ja zugleich Bürger sind".
Kardinal
Schönborn