Montag 16. September 2024
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Menschenrechte auch für Asylwerber "unteilbar"

(06.09.2010) Die Politik der vergangenen Jahrzehnte trug zu einem schwindenden Bewusstsein der Österreicher für Recht auf Asyl bei, kritisiert Caritas-Präsident Franz Küberl. Die Zeiten seien für Asylwerber in Österreich schwerer geworden.

Menschenrechte müssen auch für Asylwerber unteilbar bleiben: Das unterstrich Caritas-Präsident Franz Küberl vor dem Hintergrund einer jüngst veröffentlichten Studie der "Initiative menschenrechte.jetzt" und im Blick auf das monatelange Tauziehen um eine Gesetzesnovelle, mit der Innenministerin Maria Fekter eine Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in der ersten Woche ihres Verfahrens anstrebt.

Das schwindende Bewusstsein der Österreicher für das Recht von Flüchtlingen, vor Verfolgung geschützt zu werden, führt Küberl auf eine Politik in den letzten Jahrzehnten zurück, die Asyl eher mit Bedrohung und Kriminalität assoziieren lasse als mit Menschenrecht.

 

Menschenrechte für alle

Alle Instanzen des Staates und auch der Zivilgesellschaft seien angehalten, es nicht zu einer "Verschluderung" von Menschenrechten kommen zu lassen. Von Rechten wie Meinungs- und Pressefreiheit profitiere jedermann ganz offensichtlich, "strapaziösere" Rechte wie jenes auf Asyl, das einem Gemeinwesen Versorgungs- und Schutzpflichten auferlege, müssten aber genauso respektiert und hochgehalten werden, appellierte der Caritas-Chef.

Im Blick auf die Asylgesetzesnovelle rangen Verantwortliche zuletzt um Begriffe wie Anwesenheitspflicht oder aber Mitwirkungspflicht, die eine Präsenz der Antragsteller in einem geschlossenen Lager erfordere. Dass Asylwerber an ihrem Verfahren mitwirken, sei ohnehin bereits verankert und letztlich auch im Interesse der Flüchtlinge, so Küberl. Dass sie jedoch generell zur Anwesenheit in den Erstaufnahmestellen verpflichtet werden sollen, sei "de facto Freiheitsentzug".

 

Asyl-Anerkennungsrate sinkt stetig

Dass die Zeiten für Asylwerber in Österreich schwerer geworden sind, zeigen auch jüngste Zahlen über Urteile des Asylgerichtshofes, der die Rechtmäßigkeit eines erstinstanzlichen Entscheids in einem Asylverfahren prüft. Die Qualität der zweitinstanzlichen Entscheidungen im Asylwesen "war immer sehr hoch", so Küberl. Der politische Druck in den letzten Jahren, Altfälle abzubauen und Verfahren schneller durchzuführen, habe sich jedoch negativ auf die Qualität der Entscheidungen ausgewirkt.

Viele Verfahren beim Asylgerichtshof würden anders als früher ohne mündliche Einvernahme durchgeführt, Beschwerden rein aufgrund der Aktenlage abgewiesen. Die Folge: Die Anerkennungsraten sind seit Einführung des Asylgerichtshofes drastisch gesunken - laut Caritas von 32 Prozent im Jahr 2007 auf 24 Prozent (2008), dann auf 16 Prozent und 2010 bisher auf 14 Prozent.

 

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