Montag 16. September 2024
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Mitwirkungspflicht für Asylwerber

(07.09.2010) Die Mitwirkungspflicht für Asylwerber sei grundsätzlich zumutbar, aber die Bundesregierung müsse garantieren, dass in Österreich niemand schuldlos in Haft genommen werde, erklärt der Direktor der Caritas der Erzdiözese Wien, Michael Landau.

Die Caritas hat am Dienstag, 7. September 2010, grundsätzlich positiv zur neuen Mitwirkungspflicht für Asylwerber reagiert, wonach Asylwerber sich bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle aufhalten müssen. Eine solche Mitwirkungspflicht sei grundsätzlich zumutbar, hieß es in einer Aussendung der Caritas der Erzdiözese Wien. Schon bisher sei eine Mitwirkungspflicht im Gesetz verankert. "Die genaue Ausgestaltung und der Vollzug sind jetzt entscheidend. Es geht darum, schnelle, qualitativ hochwertige Verfahren zu gewährleisten", so der Direktor der Caritas der Erzdiözese Wien, Michael Landau.

 

Einzelprüfungen müssen garantiert sein

"Die Bundesregierung muss garantieren, dass es eine Einzelfallprüfung gibt, und dass in Österreich niemand schuldlos in Haft genommen wird", verlangt Landau. Dabei gelte es auch, bei Sanktionen maßvoll zu handeln und die neue Mitwirkungspflicht nicht als Vorwand zu missbrauchen, Menschen generell in Schubhaft zu nehmen. Die Installierung eines Bundesamts für Migration ist in der vorliegenden Form aus Sicht von Landau der Bundesregierung nicht gelungen. Die Bündelung von Kompetenzen sei zwar gut, aber der grundlegende Fehler bestehe nach wie vor darin, dass die Herauslösung der Themen Migration und Integration aus dem Innenministerium wieder nicht erfolgt ist.

 

"Rote Karte" für Asylwerber

Konkret sieht die Neuregelung vor, dass sich die Asylwerber ab Stellen des Antrags 120 Stunden in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung halten müssen. Liegt ein Wochenende dazwischen, können sie bis zu sieben Tage dazu angehalten werden, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben. Die Neuregelung wurde am Dienstag, 7. September 2010, von Innenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten.

Während dieser Zeit erhalten die Flüchtlinge laut Fekter eine "rote Karte". Wenn sie dann das Flüchtlingslager verlassen und aufgegriffen werden, ist für die Exekutive bei einer Ausweiskontrolle sofort erkennbar, dass sich die Asylwerber eigentlich in der Erstaufnahmestelle zu befinden hätten. Die Folge wären dann Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft.

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