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Mindestsicherung: Caritas nimmt Bundesländer in die Pflicht

(07.07.2010) Der Caritas-Generalsekretär Bernd Wachter fordert eine Umsetzung der Mindestsicherung "ohne kleinliche Diskussionen und Versuche der Nivellierung nach unten". Es dürfe für die Betroffenen zu keiner Verschlechterung kommen.

Die Caritas hat sich über den am Mittwoch, 7. Juli 2010, im Nationalrat gefassten Beschluss zur Mindestsicherung erfreut gezeigt. Damit sei ein Fundament einer solideren Armutsbekämpfung gelegt, "jetzt geht es darum, dass auch in den Bundesländern die Fundamente gut gebaut werden", erklärte Generalsekretär Bernd Wachter. Er warnte vor einer halbherzigen Umsetzung und forderte rasche entsprechende Schritte in den Ländern. Keinesfalls dürfe es zu einer Verschlechterung kommen: "Die Ziele der Mindestsicherung dürfen nicht über Schlupflöcher unterlaufen werden."

Mit dem nun erfolgten Beschluss sei ein von der Caritas lange formuliertes Ziel erreicht worden, "wenn auch mit Schattierungen und Abstufungen", merkte Wachter an. Generell sei der Beschluss aber ein positives Ergebnis.

 

Bundesweite Vereinheitlichung

Der Generalsekretär hofft auf eine rasche Umsetzung in den Ländern "ohne kleinliche Diskussionen und Versuche einer Nivellierung nach unten". Das Verschlechterungsverbot müsse jedenfalls auf Biegen und Brechen eingehalten werden: Immerhin gehe es darum, Menschen vor Armut zu bewahren.

Die Mindestsicherung soll die bisher je nach Bundesland unterschiedlich hohen Sozialhilfen ersetzen und so bundesweit einheitliche Standards bringen. Grundsätzlich haben alle Menschen Anspruch, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht allein finanzieren können. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, die dann entfällt, wenn Betreuungsverpflichtungen für Pflegebedürftige oder Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr bestehen. Die Höhe der Mindestsicherung wird an die Mindestpension gekoppelt; vor der Auszahlung muss eigenes Vermögen bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro aufgebraucht werden. Mindestsicherungsbezieher sind auch krankenversichert.

 

Einführungstermine unterschiedlich

Den 1. September 2010 als geplanten Einführungstermin für die Mindestsicherung werden nur Wien, Salzburg und Niederösterreich tatsächlich halten können; hier wurden und werden entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen eingerichtet.

In den restlichen Bundesländern gibt es noch keine fixen Termine: In manchen Ländern ist der 1. Jänner 2011 angedacht, andere überlegen auch rückwirkende Beschlüsse. In der Steiermark liegt die Sache wegen Streitigkeiten zwischen SPÖ und ÖVP überhaupt auf Eis - zumindest bis zur bevorstehenden Landtagswahl im Herbst.

 

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