Der Generalsekretär hofft auf eine rasche Umsetzung in den Ländern "ohne kleinliche Diskussionen und Versuche einer Nivellierung nach unten". Das Verschlechterungsverbot müsse jedenfalls auf Biegen und Brechen eingehalten werden: Immerhin gehe es darum, Menschen vor Armut zu bewahren.
Die Mindestsicherung soll die bisher je nach Bundesland unterschiedlich hohen Sozialhilfen ersetzen und so bundesweit einheitliche Standards bringen. Grundsätzlich haben alle Menschen Anspruch, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht allein finanzieren können. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, die dann entfällt, wenn Betreuungsverpflichtungen für Pflegebedürftige oder Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr bestehen. Die Höhe der Mindestsicherung wird an die Mindestpension gekoppelt; vor der Auszahlung muss eigenes Vermögen bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro aufgebraucht werden. Mindestsicherungsbezieher sind auch krankenversichert.