Der Vatikan hat die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und erweitert. Die am Donnerstag, 15. Juli 2010, veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen eine umfassendere Verfolgung einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch, die bisher zehn Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers betrug, beträgt nun 20 Jahre. Eine vollständige Aufhebung der Frist ist auf Antrag weiterhin möglich.
Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie und der sexuelle Missbrauch von geistig Behinderten fallen nun unter die neuen "Normae de gravioribus delictis" - "Normen über schwerwiegendere Delikte". Für die Missbrauchsfälle sind beschleunigte Gerichtsverfahren vorgesehen. Die Römische Glaubenskongregation wird durch die neuen Normen für viele Verfahren als oberster Kirchengerichtshof mit erweiterten Zuständigkeiten formal bestätigt.
Mit den Normen veröffentlicht der Vatikan erstmals vollständig die Bestimmungen für die Vorgehensweise der Glaubenskongregation in Missbrauchsfällen. Diese beruhte bisher zum Teil auf unveröffentlichten päpstlichen Vollmachten und internen Regeln. Die schon bestehenden Normen sind in einigen Punkten verändert und präzisiert worden, entsprechen nach Vatikanangaben insgesamt jedoch weitgehend der schon bislang geübten Praxis.
Durch die Publikation wolle man die bisherige Vorgehensweise der Glaubenskongregation gesetzlich verankern und öffentlich machen, um Transparenz, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, heißt es im Vatikan. Es habe in manchen Teilen der Kirche Unklarheit über die korrekte Auslegung der geltenden Vorschriften zur Verfolgung sexuellen Missbrauchs gegeben. Diese solle durch die vollständige Veröffentlichung, Zusammenfassung und Präzisierung der Normen beseitigt werden.
So sind Besitz, Erwerb und Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen unter 14 Jahren sowie sexueller Missbrauch von Personen, "deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt" ist, jetzt erstmals ausdrücklich als Straftatbestände unter den "schwerwiegenderen Vergehen gegen die Sitten" aufgeführt. Zuvor wurden diese Delikte zwar geahndet, waren jedoch in dieser Kategorie nicht als eigene Straftatbestände benannt.
Auch für die zügige Entlassung eines Priesters aus dem Klerikerstand schreiben die neuen Regeln die bisherige Praxis der Glaubenskongregation erstmals gesetzlich fest. Demnach kann die Vatikanbehörde diese schwerste Strafe des Kirchenrechts auch ohne Gerichtsverfahren auf dem Verwaltungsweg verhängen.
Zudem kann ein Missbrauchsfall auch direkt dem Papst vorgelegt werden, der einen Priester ebenfalls ohne Gerichtsverfahren von dessen Vollmachten entheben kann. Die neuen Normen beziehen sich nicht nur auf Missbrauchsfälle, sondern betreffen auch schwerwiegende Straftaten gegen Glaube und Sakramente.
Die Glaubenskongregation ist seit dem päpstlichen Erlass "Sacramentorum sanctitatis tutela" vom 30. April 2001 für die Untersuchung von Missbrauchsfällen zuständig. Die näheren Bestimmungen zur Vorgehensweise waren bisher nur in Grundzügen veröffentlicht. Diese hatte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, im Schreiben "De delictis gravioribus" vom 18. Mai Jahr 2001 den Bischöfen der Weltkirche dargelegt. Für Verstöße waren seinerzeit schon die schwersten kirchlichen Disziplinarstrafen vorgesehen.
Im November 2002 erteilte Johannes Paul II. die Vollmacht, in begründeten Einzelfällen von der Verjährungsfrist abzusehen, um auch länger zurückliegende Fälle behandeln zu können. Im April dieses Jahres veröffentlichte der Vatikan zudem eine "Verständnishilfe" zur Vorgehensweise der Glaubenskongregation bei Fällen sexuellen Missbrauchs.