Mittwoch 11. Dezember 2024
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Wien: 30.000 von der Spielsucht betroffen

(4.9.2011) Der Wiener Katholische Familienverband fordert das Verbot des „Kleinen Glückspiels“

Im koalitionsinternen Konflikt  zwischen Wiener Landesregierung, Grünen und SPÖ-Basis unterstützt der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) die Kritiker des „kleinen Glücksspiels“. Konkret stellt sich Mechtild Lang, Vorsitzende des KFVW,  mit der Forderung nach einem Verbot des Kleines Glücksspiels hinter die Grünen sowie den Parteitagsbeschluss der SPÖ Wien und gegen die Wiener Landesregierung. „Die Stadt Wien sollte weder mit Steuergeld in Fremdwährungen spekulieren noch Jugendliche wie Erwachsene zum Glücksspiel verleiten und daraus Gewinn ziehen“, erklärt Lang im Gespräch mit dem „Sonntag“.

Jährlich 55 Millionen

Nicht nur in den Wiener Arbeiterbezirken und unter den Migranten ist  eine große Anzahl Menschen von den Folgen der Spielsucht durch die Automaten betroffen. Auch das Anton-Proksch-Institut behandelt Spieler aus allen Gesellschaftsschichten.

 

Lang: „Geschätzte 30.000 Menschen sind in Wien mittlerweile von der Spielsucht betroffen. Das – auch von vielen jungen Menschen, Migranten und Hausfrauen – verspielte Geld mag zwar der Stadt über den Umweg der Steuern zugute kommen, den Betroffenen und deren Familien fehlt es bitter.“ Und genau um dieses Geld geht es, wenn die Gemeinde Wien jährlich 55 Millionen Euro durch das kleine Glücksspiel einnimmt und auf diese Einnahmen nicht verzichten will, wie aus dem Büro der dafür zuständigen Wiener Stadträtin Ulli Sima verlautet.  Zudem ist dieses Geld nicht wie in anderen Bundesländern für den Spielerschutz oder die Suchtprävention zweckgebunden.  KFVW-Vorsitzende Lang fordert zum Schutz der Familien ein Verbot des Glücksspiels und stellt sich damit gegen die Wiener Landesregierung, die lediglich ein koalitionsinternes Arbeitspapier zum Glücksspielgesetz ausgearbeitet hat, nach dem die Spielautomaten aber keineswegs aus Wien verbannt werden.

2.800 Automaten

Pro 600 Einwohner soll laut aktuellem Entwurf ein Gerät erlaubt sein, in Wien wären das dann 56 Automatensalons mit je 50 Geräten. Lang: „Somit würden die Spielautomaten nicht verboten, sondern konzentriert.“ Der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien fordert aber nicht bloß eine Novelle des Glücksspielgesetzes, in dem die Glücksspielautomaten erst recht wieder erlaubt werden, sondern ein Verbot: „Nur weil die Stadt Wien auf Einnahmen von rund 55 Millionen Euro nicht verzichten will, darf diese unethische Geldeinnahme für die Stadt nicht weiter aufrecht erhalten werden“, unterstreicht Lang.

 

Weder Betreiber noch Glücksspielindustrie noch öffentliche Haushalte dürften „auf Kosten der Schwächsten in dieser Stadt“ finanziell profitieren. Um den Entgang der 55 Millionen abzufangen, wäre „eine Verwaltungsreform in Wien angezeigt“, sagt Lang.  

 

Unterstützung kommt inzwischen von den Österreichischen Lotterien. Diese seien bereit, ihre Automaten aus der Stadt zu entfernen, sollte die Stadt Wien beschließen, das kleine Glücksspiel zu verbieten, sagte Lotterien-Präsident Friedrich Stickler zur APA.

 

Die Automaten der Lotterien wären im Gegensatz zu privaten Automaten, etwa der Novomatic, von einem Verbot nicht betroffen: Laut Gesetz hat der Bund das Recht, österreichweit Automaten aufzustellen.     

Kron

 

Hoffen auf den Zufall

Ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.

 

Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind insbesondere die Spiele Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten.

 

Davon zu unterscheiden sind bestimmte Lotterien (Lotto, Toto, Klassenlotterie ...). Glücksspielautomaten sind Landesausspielungen.

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