Donnerstag 12. Dezember 2024

Online „auf der Flucht"

(3.3.2013) Interview mit Dr. Dominik Batthyany über Internet als Suchtquelle.

„Maria-Troster-Erklärung“

Erklärung der österreichischen Bischöfe zur Enzyklika „Humanae vitae“
vom 22. September 1968 (sog. „Maria-Troster-Erklärung“)

Der Text des Schreibens wurde entnommen: Verordnungsblatt für die Diözese Innsbruck, 43. Jahrgang, Nummer 9, 1. Oktober 1968, 32–34.

Das Erscheinen der Enzyklika „Humanae vitae“ hat ein weltweites Echo gefunden, wie kaum ein anderes Rundschreiben zuvor. Das gilt sowohl hinsichtlich der Zustimmung wie der Kritik.

Daraus erklärt sich die Unruhe, die auch bei uns nicht wenige Katholiken erfaßt hat. Davon zeugen nicht zuletzt zahlreiche uns zugegangene Schreiben, in denen Fragen anklingen und Probleme aufgerissen werden, deren Beantwortung im gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich nicht leicht ist.

So wie andere Bischofskonferenzen, z.B. in Belgien und Deutschland, haben auch die österreichischen Bischöfe in deren Sinn gemeinsam beraten. In diesen Tagen haben sich auch die italienischen Bischöfe mit der gleichen Frage befaßt.

Das Anliegen der Enzyklika und die nicht wenigen Mißverständnisse, denen sie ausgesetzt ist, veranlassen uns, ein ernstes und klärendes Wort zu sagen, von dem wir hoffen, daß es eine Hilfe sein wird.

I. Das Leitbild der Ehe

Der Heilige Vater zeichnet in seinem Lehrschreiben ein hohes Leitbild der Ehe. Darin wird der in der heutigen Zeit so weit verbreitete selbstsüchtige Mißbrauch der menschlichen Geschlechtskraft energisch abgewehrt. Der Papst lehnt ferner mit Recht den Versuch mancher Staaten ab, in den innersten Lebensbereich des Menschen mit Zwangsgesetzen einzugreifen und durch technische Manipulationen Würde und Freiheit des Menschen zu verletzen.

Der Heilige Vater betont im besonderen den Doppelsinn der Ehe, der im personalen Sich-Schenken einerseits und in der Erweckung neuen Lebens andrerseits liegt. Es ist wichtig, beides zu beachten. Dieses personale Sich-Schenken muß in der Sprache der Liebe vor sich gehen. Wer dies nicht der Fall, so liegt bereits hier ein Verstoß gegen die gottgewollte Ordnung der Ehe vor. So manche Frauen sind in ihrer Ehe bitter enttäuscht, weil sie wahrnehmen müssen, daß der Mann sich selbst gesucht hat und nicht den ehelichen Partner. So könnte das personale Sich-Schenken nicht zur gegenseitigen Vollendung führen, was doch die eheliche Begegnung erst ganz sinnvoll macht.

Gemäß dem Schöpfungsauftrag soll in der Ehe aber auch neues Leben geweckt werden. Dazu gehört ebenso das Erziehen. Beides ist eine innere Einheit. In dieser Weise verwirklicht sich der Sinn der Ehe, entfalten die Gatten ihre Persönlichkeit und bringen sie zur Reife. Damit nehmen sie zugleich als Mitwirkende Gottes die Sorge wahr für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft und der Kirche. Diese innere Reife der zwei Menschen, die sich für immer verbunden haben, berechtigt und verpflichtet zu verantwortlicher Elternschaft. Davon hat bereits das Konzil gesprochen. Der Papst hat es neuerdings in seinem Rundschreiben bestätigt. Worin besteht diese verantwortete Elternschaft? Darin, daß die Ehegatten selbst in ihrem vor Gott gebildeten Gewissen die Zahl der Kinder bestimmen können. „Dieses Urteil“, so sagt das Konzil ausdrücklich, „müssen im Angesichte Gottes die Eheleute selber fällen. In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Ehegatten bewußt, daß sie nicht nach eigener Willkür vorgehen können. Sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz, sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Lichte des Evangeliums authentisch auslegt.“ (Kirche und Welt, Nr. 50)

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Gründe, die eine Beschränkung der Kinderzahl nahelegen, sittlicher Natur sein müssen. Falsch und sündhaft wäre es, aus Bequemlichkeit und Opferscheu das Kind zu meiden. Das Gewissen darf nicht durch chemische Mittel ersetzt werden.

Freilich müßte auch die Öffentlichkeit die noch spürbare Benachteiligung von Familien mit Kindern durch einen besseren Lastenausgleich überwinden helfen.

Zusammenfassend wollen wir sagen, daß dieses vom Heiligen Vater ausgesprochene Leitbild der Ehe für alle Gatten ein hohes Ziel darstellt, durch dessen Verwirklichung Glück und Zufriedenheit ersprießen könnten.

Nun erhebt sich aber sofort die weitere Frage, wie kann die Geburtenregelung stattfinden? Die Kirche verwies in der Vergangenheit auf die Enthaltsamkeit. Auch heute muß die Enthaltsamkeit vor der Geburt eines Kindes z.B. und unmittelbar danach und auch sonst noch zu manchen Zeiten geübt werden. Denn ohne Opfer und Verzicht kann keine Ehe auf die Dauer bestehen.

Die Enzyklika nennt ausdrücklich als erlaubtes Mittel auch die Zeitwahl. Nach ihr findet die eheliche Begegnung nur an den unfruchtbaren Tagen statt. Das ist nicht sittenwidrig, weil hier nur eine biologische Anlage genützt wird, die der Schöpfer selbst in die Menschennatur gelegt hat. Freilich werden Einwände dagegen gemacht, daß die Methode unsicher und in der praktischen Verwendung recht beschwerlich und umständlich sei. Darauf kommen wir später zu sprechen.

II. Die Tragweite dieser päpstlichen Botschaft

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach dem verpflichtenden Charakter der Enzyklika. Das Zweite Vatikanische Konzil hat auf die Bedeutung des kirchlichen Lehramtes hingewiesen. Es sagt: „Die Gläubigen müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös begründetem Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird.“ (Kirchenkonstitution, Nr. 25) Das kirchliche Lehramt will den Gläubigen auf dem oft so schwierigen Lebensweg eine echte Hilfe sein. Nicht immer wissen wir von uns aus, was wir zu tun und was wir zu lassen haben. Auch unser Gewissen sagt uns von sich aus nicht alles. Es geht also um die rechte Gewissenbildung. Die kirchliche Autorität hilft uns, dazu zu kommen. Ohne diese Hilfe werden sehr oft nicht das Gewissen, sondern in willkürlicher Weise Neigung und Trieb entscheiden.

Das zuständige kirchliche Lehramt erstreckt sich nicht nur auf die übernatürliche Offenbarung, sondern auch auf natürliche Wahrheiten, weil das Licht der Offenbarung auch auf diese fällt, sie bestätigt und verdeutlicht. Der Gott der Offenbarung ist auch der Gott der Schöpfung.

Daraus folgt: Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf. Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient.

Diese Hilfe des Gesetzes Gottes und des Lehramtes der Kirche für seine eigene Lebensgestaltung wird nur der erfahren, der sich um immer bessere Erfassung dieser Normen bemüht und sich eine ständige Bildung seines Gewissens angelegen sein läßt.

Da in der Enzyklika kein unfehlbares Glaubensurteil vorliegt, ist der Fall denkbar, daß jemand meint, das lehramtliche Urteil der Kirche nicht annehmen zu können. Auf diese Frage ist zu antworten: Wer auf diesem Gebiet fachkundig ist und durch ernste Prüfung, aber nicht durch affektive Übereilung zu dieser abweichenden Überzeugung gekommen ist, darf ihr zunächst folgen. Er verfehlt sich nicht, wenn er bereit ist, seine Untersuchung fortzusetzen und der Kirche im übrigen Ehrfurcht und Gehorsam entgegenzubringen. Klar bleibt jedoch, daß er in einem solchen Fall nicht berechtigt ist, mit dieser seiner Meinung unter seinen Glaubensbrüdern Verwirrung zu stiften.

III. Praktische Richtlinien

Da es sich bei diesen Fragen nicht nur um naturwissenschaftlich-biologische Probleme handelt, sondern auch um ethisch-religiöse Fragen, so wollen wir im Sinn der Enzyklika noch auf einige praktische Gesichtspunkte zu sprechen kommen.

Um den Einwand gegen die Zeitwahl wieder aufzugreifen, so erwähnt der Heilige Vater selbst, daß zu therapeutischen, das heißt zu Heilungszwecken auch andere Mittel verwendet werden dürften, z.B. bei Unregelmäßigkeit des Monatszyklus. Ebenso kann der Fall eintreten, daß eine Frau in der Zeit nach der Entbindung einer ähnlichen Heilbehandlung bedarf. In beiden Fällen ist der Rat eines gewissenhaften Arztes einzuholen.

Wir bedauern, daß die Berichterstattung weitgehend von der Frage der Pille beherrscht war und daß weder das hohe Eheideal der Enzyklika entsprechend gewürdigt, noch auch die Erlaubtheit therapeutischer Mittel genügend erwähnt wurde.

Nicht zuletzt wollen wir darauf hinweisen, daß der Heilige Vater in seinem Rundschreiben nicht von schwerer Sünde spricht. Wenn sich also jemand gegen die Lehre der Enzyklika verfehlt, muß er sich nicht in jedem Fall von der Liebe Gottes getrennt fühlen und darf dann auch ohne Beichte zur heiligen Kommunion hinzutreten. Der Heilige Vater sagt in diesem Zusammenhang: Die Eheleute mögen in beständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen, vor allem aber mögen die Eheleute „in der Eucharistie aus der Quelle der Gnade und Liebe schöpfen“ (Eheenzyklika, Nr. 25).

Wenn aber jemand grundsätzlich aus egoistischer Einstellung die Nachkommenschaft in der Ehe ausschließt, kann er sich nicht von schwerer Schuld frei wissen. Ebenso versteht es sich von selbst, daß jede Art direkter Schwangerschaftsunterbrechung ausnahmslos unter schwerer Sünde verboten ist.

Darüber hinaus bleiben noch manche Fragen offen, zu deren Beantwortung wir mit dem Heiligen Vater die Theologen, die Männer der Wissenschaft, also Biologen und Ärzte, nicht zuletzt die Eheleute selbst, ersuchen, sich mit uns um die Klärung zu bemühen. In gleicher Weise bitten wir die Mitbrüder im Priestertum, sich dieser Frage anzunehmen; die Bischöfe beabsichtigen dazu eine pastorale Anweisung zu erlassen. Abschließend danken wir dem Heiligen Vater, daß er im Geiste des Konzils dieses christliche Eheideal so leuchtend uns vor Augen gestellt hat. Ebenso danken die Bischöfe aufrichtig allen christlichen Eheleuten für den Dienst an der Kirche, den sie durch tägliches Annehmen ihrer Ehepartner und durch verantwortungsbewußte Bejahung des Kindes leisten. Mögen sie mit Gottes Hilfe ihre erhabene Aufgabe immer vollkommener erfüllen. Wir empfehlen allen Katholiken, den Text des Rundschreibens aufmerksam zu lesen.

Ist es nicht auffallend, daß so viele Nichtkatholiken das Anliegen des Rundschreibens positiv würdigen? Eindrucksvoll sind die Worte des Präsidenten der Schweizer Ärztevereinigung, der selbst nicht katholisch ist: „Ich halte die Enzyklika Humanae vitae für unsere Zeit mit ihrer fragwürdigen Betonung auf dem Gebiet der Sexualität und der einseitigen Beurteilung als rein biologisches Problem für wertvoll, nicht nur im Rahmen der römisch-katholischen Kirche. Über den Kreis dieser Kirche hinaus jedoch steht die Enzyklika da als ein Mahnfinger über den Menschen aller Konfessionen, nicht ohne Ehrfurcht an jene Fragen heranzutreten, die über das rein animalisch-biologische hinausgehen und daß wir als Ärzte uns auch in dieser Frage bemühen müssen, den Menschen in seiner Doppelnatur als leib-seelische Existenz zu betreuen.“ (Schweizerische Ärztezeitung, Bern, 49. Jahrgang, Nr. 35).

 

Quelle: http://www.stjosef.at/dok_bischoefe.php

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