In vielen Rückmeldungen, die wir in den letzten Wochen erhalten haben, zeigt sich, wie groß die Sehnsucht ist, auch im Bereich der Pfarren und des kirchlichen Lebens wieder öffentliche Gottesdienste und Begegnungen möglich zu machen. Wie Sie den Medien entnehmen können gibt es laufende Gespräche zwischen Kirche und Regierung.
Ab 15. Mai 2020 sind unter Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste möglich. Die Bischofskonferenz erarbeitet für Gottesdienste in unterschiedlichen Formen Detailregelungen, die Mitte nächster Woche veröffentlicht werden; wir hoffen dann auch etwas zum oft angefragten Thema der Gottesdienste im Freien sagen zu können.
Ebenso wird an österreichweiten Regelungen für die anderen Bereiche pfarrlichen/kirchlichen Lebens gearbeitet (z.B. Sitzungen, Gruppenstunden, Bildungsarbeit, Gebetskreise, …).
Vorbereitungen für Gottesdienste
Ich erinnere an die im letzten Schreiben kommunizierten Auflagen, die von der Bundesregierung mit den Religionsgemeinschaften vereinbart wurden und zwischenzeitlich bezüglich der pro Person zur Verfügung stehenden Fläche auf 10m² abgeändert wurden. Diese Auflagen haben ab 15. Mai 2020 Gültigkeit:
• 10 m² pro Person müssen zur Verfügung stehen.
• Es ist ein Mindestabstand von 2 m zwischen Personen einzuhalten.
• Alle TeilnehmerInnen tragen Mund-Nasen-Schutz.
• Es ist ein Ordnerdienst mit Einlasskontrolle einzurichten.
• Flächen bzw. Gegenstände, die häufig verwendet werden, müssen regelmäßig desinfiziert werden.
Sie können sich in Ihren Pfarren und Einrichtungen damit schon jetzt auf diese nächsten Schritte vorbereiten:
1) Bitte bestimmen Sie (eventuell mit Hilfe eines Planes und der Unterstützung des Bauamtes) wie viele Quadratmeter der Innenraum der Kirchen umfasst, in denen wieder öffentlich Gottesdienst gefeiert werden soll (als Präzisierung: es geht um die Gesamtfläche des Innenraumes, die nicht durch eine Wand oder Glasfläche vom restlichen Raum getrennt ist. Der Orgelchor darf mitgerechnet werden, wenn er zugänglich ist).
Diese Fläche dient als Schlüssel für die Personenzahl: pro 10m² Grundfläche darf eine Person am Gottesdienst teilnehmen. Z.B.: Bei einer Grundfläche von 500 m² dürfen also inklusive Priester, MinistrantInnen, OrganistIn etc. 50 Personen den Gottesdienst im Kirchenraum mitfeiern.
2) Überlegen sie bitte unter Einbeziehung des pfarrlichen Krisenstabes/des Pfarrgemeinderates/des Pfarrverbandsrates wie ab dem 15. Mai die Gottesdienste angesetzt werden:
• Kann es zusätzliche Eucharistiefeiern oder Wort-Gottes-Feiern geben?
• Können Menschen gezielt in Wochentagsmessen eingeladen werden?
• In welchen Kirchen wollen wir feiern? Suchen wir gezielt die größeren Kirchen auf?
• Kann es unter der Woche Gottesdienste für spezielle Gruppen z.B. Kinder geben?
• Ist es möglich, mit einzelnen Gruppen besondere Wort-Gottes-Feiern zu gestalten?
3) Eine wichtige und heikle Frage wird sein, wie der Zugang zum Gottesdienst transparent geregelt werden kann. Dazu einige Vorschläge:
• Wie und wo wird kommuniziert, wer zum Gottesdienst Zugang findet? (Je transparenter die Kommunikation, desto weniger Konflikte!)
• Gibt es daher im Vorfeld eine Anmeldung über Telefon und E-Mail oder wird eventuell zwischen mehreren Personen ausgelost oder gibt es mehrere Gruppen, die sich in der Mitfeier der Sonntagsmesse abwechseln?
4) Wer übernimmt die Eingangskontrolle an der Kirchentür?
• Er/sie begrüßt freundlich die ankommenden Personen und weist auf den Mund- Nasenschutz hin.
• Er/sie hat ausreichend Durchsetzungskraft, um auch darauf aufmerksam zu machen, dass unter Umständen der Zutritt nicht möglich ist.
5) Weitere Dienste im Gottesdienst
• Wer kann sich um die nötigen Hygienemaßnahmen kümmern (etwa die regelmäßige Desinfektion von Türgriffen…)?
• In welcher Form (Zahl, Abstand,…) können MinistrantInnen, LektorInnen, KantorInnen wieder ihren Dienst tun?
In vielen Rückmeldungen wurden die Richtlinien für die Gottesdienste kritisch mit Richtlinien für Geschäfte und Gastronomie verglichen. Tatsächlich gibt es für die Mitfeier eines Gottesdienstes andere Auflagen als etwa für den Besuch eines Baumarktes.
Der derzeitige Forschungsstand geht davon aus, dass aufgrund der geringen Luftbewegung die Infektionsgefahr in geschlossenen Räumen höher ist als etwa im Freien. Singen (aber auch sportliche Tätigkeiten) führt zu einem höheren Ausstoß an möglicher Weise infektiösen Tröpfchen, deshalb ist der größere Sicherheitsabstand von zwei Metern erforderlich.
Im Unterschied zu einem Geschäft verweilen bei einem Gottesdienst die Mitfeiernden längere Zeit in der Nähe zu einander, was bei Unachtsamkeit ebenso das Infektionsrisiko erhöhen kann.
Weiterhin besteht die Einladung Gottesdienste in der Familie und Hausgemeinschaften zu feiern vgl. www.netzwerk-gottesdienst.at. Das Streamen und Übertragen von Gottesdiensten oder der Verweis auf Übertragungen im Fernsehen, Internet und Rundfunk kann auch weiter eine Hilfe sein.
Unterstützung durch diözesane Dienststellen
• Desinfektionsmittel und Mund-Nasenschutz können über die diözesane Wirtschaftsstelle bestellt werden (wist@edw.or.at)
• Die Wirtschaftsstelle empfiehlt auch Firmen für Trennwände aus Plexiglas und Gesichtshelme. (vgl. Mail des Personalreferates vom 28.4.2020)
Gerne erinnere ich an die Webseite https://www.erzdioezese-wien.at/pages/inst/14428131/gemeindeentwicklung/themenjahre/corona, die eine Fülle von Anregungen bietet wie Pastoral unter den Bedingungen der Coronakrise gut gestaltet werden kann. Die Seite wird laufend ergänzt.
Das Evangelium (Joh 10,1-10) des kommenden 4. Ostersonntags erinnert uns, dass das Hören auf die Stimme des Guten Hirten eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass „das Ostergeheimnis, das wir in diesen fünfzig Tagen feiern, unser ganzes Leben prägt und verwandelt“ (6. Sonntag der Osterzeit).
Ich wünsche Ihnen in diesen bewegten Zeiten achtsame Momente des Hinhörens und der Erfahrung, dass sein Wort unser Herz brennend (Lk 24,32) macht.
Nikolaus Krasa, Generalvikar