Asia Bibi aus Pakistan.
Asia Bibi aus Pakistan.
Päpstliche Stiftung: Nach Blasphemievorwurf freigesprochene Christin soll Pakistan "so schnell wie möglich verlassen können, um mit ihrer Familie in Freiheit vereint zu sein". Über acht Jahre der Ungewissheit sei eine lang gehegte Hoffnung Wirklichkeit geworden.
Die Päpstliche Stiftung "Kirche in Not" sieht in der endgültigen Freilassung der pakistanischen Katholikin Asia Bibi einen "Triumph der Menschenrechte über religiöse Intoleranz". Die entsprechende Gerichtsentscheidung sei zudem "ein Sieg des Rechts über den Hass der Fanatiker - vor allem aber ein persönliches Glück und eine große Freude für Asia Bibi und ihre Familie", erklärte "Kirche in Not"-Generalsekretär Philipp Ozores am Mittwoch, 30. Jänner 2019 in einer Aussendung des Hilfswerks.
Ozores ergänzte, nach über acht Jahren der Ungewissheit sei eine lang gehegte Hoffnung Wirklichkeit geworden. "Eine Hoffnung, die auch die 187 weiteren pakistanischen Christen beflügelt, die wie Asia Bibi wegen Blasphemie angeklagt sind, in Gefängnissen sitzen oder auf ihre Hinrichtung warten." Es bleibe zu hoffen, dass die Entscheidung des Gerichts auch ein Umdenken der Regierung zufolge habe und die Blasphemiegesetze Pakistans gelockert oder am besten ganz aufgehoben würden, so Ozores weiter.
In Bezug auf Bibi fügte der Generalsekretär hinzu: "Sie soll das Land so schnell wie möglich verlassen können, um mit ihrer Familie in Freiheit vereint zu sein." Es möge der pakistanischen Regierung gelingen, den Mob religiöser Fanatiker auf den Straßen im Zaum zu halten. "Und wir alle - Medien, Politik und Organisationen - sollten uns mit Spekulationen über Asia Bibis Verbleib zurückhalten." Diese könnten ihre Ausreise buchstäblich auf den letzten Metern gefährden.
Der pakistanische Menschenrechtsaktivist Paul Bhatti - Bruder des 2011 von einem Islamisten ermordeten Minderheitenministers Shahbaz Bhatti - rechnet indes nicht mehr mit großen Protesten wie nach dem ersten Urteilsspruch zur Aufhebung des Todesurteils. "Ich glaube, die Reaktion wird sehr schwach ausfallen. Zunächst einmal, weil die Leute über das Fernsehen, die Talkshows, sehr genau verstanden haben, dass das eine gerechte Entscheidung ist. Und zweitens, weil die dreihundert Menschen, die Proteste organisieren wollten, verhaftet worden sind", sagte er dem vatikanischen Onlineportal "Vatican News" (Dienstag).
Bhatti sprach mit Blick auf den Höchstrichterspruch von einer "Wende". Die pakistanische Justiz habe damit auf höchster Ebene anerkannt, "dass die Christen in Frieden leben und die Religion und den Glauben aller Menschen respektieren wollen". Das Urteil sei eine gute Nachricht für alle Christen, die sich in der pakistanischen Gesellschaft vielfältigen Verdächtigungen und Diskriminierungen ausgesetzt sehen, so Bhatti: "All diese Christen, die Druck erlebt haben und dachten, dass sie niemals in diesem Land Gerechtigkeit erlangen würden, sind jetzt erleichtert, weil sie sehen, dass man sehr wohl der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen kann. Das ist der Anfang eines wichtigen Wandels."
Asia Bibi war 2009 in Pakistan als erste Katholikin wegen Blasphemie angeklagt und 2010 zum Tode verurteilt worden. 2014 bestätigte ein Gericht das Urteil. Im Juli 2015 ordnete ein weiteres Gericht die vorläufige Aussetzung der Hinrichtung an. Das erneute Berufungsverfahren wurde danach immer wieder verzögert. Am 7. November 2018 wurde die fünffache Mutter aus der Haft entlassen und lebte danach an einem geheimen Ort.Über Jahre hinweg hatten sich zahlreiche Politiker und Kirchenführer für die Freilassung von Asia Bibi eingesetzt, darunter auch die Päpste Benedikt XVI. und Franziskus.
Nach dem Freispruch hatte die islamistische Organisation Tehreek-e-Labaik Pakistan (TLP) bei tagelangen, teils gewaltsamen Demonstrationen in pakistanischen Städten eine sofortige Vollstreckung der Todesstrafe gefordert. Die Regierung sagte daraufhin der TLP ein Ausreiseverbot für Bibi bis zu einer etwaigen Revision des Freispruchs zu. Das Oberste Gericht des islamisch geprägten Landes lehnte nun am Dienstag eine Petition zur Überprüfung des Freispruchs ab.