Über das genaue Weihedatum weiß man dank einer Ablassurkunde Bescheid, welche an diesem Tag der Mitkonsekrator Bischof Petrus von Marcopolis anlässlich des Festes ausgestellt hat.
Über das genaue Weihedatum weiß man dank einer Ablassurkunde Bescheid, welche an diesem Tag der Mitkonsekrator Bischof Petrus von Marcopolis anlässlich des Festes ausgestellt hat.
Am 23. April 1340 wurde die lichte, gotische Chorhalle, durch den Passauer Bischof Albert feierlich geweiht.
Das Kirchweihfest des Stephansdomes wird alljährlich am 23. April gefeiert. An diesem Tag des Jahres 1340 wurde die lichte, gotische Chorhalle, die mit Beginn des 14. Jahrhunderts gegen Osten an die im Ursprung romanische Stephanskirche angebaut wurde, durch den Passauer Bischof Albert feierlich geweiht.
Das gotische Langhaus, zu dem Rudolf IV., der Stifter, im Jahr 1359 im Bereich der heutigen Katharinenkapelle den Grundstein gelegt hatte, wurde lediglich als Erweiterungsbau der ursprünglichen Stephanskirche gesehen und daher nicht mehr eigens konsekriert.
Da beim Dombrand von 1945 nur weniger als ein Drittel des Gewölbes und keine Hauptmauer des Gesamtbaues einstürzten, behielt die Kirchweihe vom 23. April 1340 ihre Gültigkeit.
Über das genaue Weihedatum wissen wir dank einer Ablassurkunde Bescheid, welche an diesem Tag der Mitkonsekrator Bischof Petrus von Marcopolis anlässlich des Festes ausgestellt hat.
Das Domweihfest ist eine der Gelegenheiten, zu denen die Pummerin läutet.