Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ermöglicht den Diözesen eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ermöglicht den Diözesen eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung.
Erzdiözese Wien verschärft Corona-Regelungen für den Bereich der Bundeshauptstadt.
Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt bei Gottesdiensten in Wiener Kirchen für alle Mitfeiernden und liturgische Dienste aller Art während des ganzen Gottesdienstes verpflichtend. Diese Verschärfung im Vergleich zu den österreichweit geltenden Regelungen in der Katholischen Kirche hat die Erzdiözese Wien am Mittwoch getroffen.
Aufgrund des Infektionsgeschehens wird seitens der Diözesanleitung empfohlen, dass bei Proben und Auftritten von Chören von allen Mitwirkenden ein 3G-Nachweis zu verlangen ist. Im Blick auf die Pfarrgemeinderatswahlen am 20. März wird festgelegt, dass für alle Personen (Wahlkommission, Wählerinnen und Wähler) die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gilt.
Abgesehen von diesen punktuellen Verschärfungen, die im Gleichklang mit den für die Stadt Wien geltenden aktuellen landesgesetzlichen Bestimmungen erfolgen, bleiben die von der Bischofskonferenz mit Wirksamkeit von 5. März beschlossenen Regelungen unverändert. Dazu zählt der Wegfall des Mindestabstands und der 3G-Regel für liturgische Dienste. Außerhalb der Stadt Wien ist bei Gottesdiensten eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden. Auch beim Kommuniongang ist die FFP2-Maske "dringend empfohlen".
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ermöglicht den Diözesen eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Aus diesem Grund hat die Erzdiözese Wien jetzt ihre Regelungen für den Bereich der Bundeshauptstadt verschärft.