Anders als vor einem Jahr ist somit heuer zu Ostern keine Anmeldung zu den Gottesdiensten mehr nötig. Auch gibt es keine Einschränkungen mehr beim Gemeindegesang.
Anders als vor einem Jahr ist somit heuer zu Ostern keine Anmeldung zu den Gottesdiensten mehr nötig. Auch gibt es keine Einschränkungen mehr beim Gemeindegesang.
Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab Karsamstag und enthält fast keine Einschränkungen mehr. Maske während der Feier empfohlen, aber nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend.
Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Donnerstag, 14. April 2022, ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst.
So gilt ab Karsamstag österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend ist, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden. Anders als vor einem Jahr ist somit heuer zu Ostern keine Anmeldung zu den Gottesdiensten mehr nötig. Auch gibt es keine Einschränkungen mehr beim Gemeindegesang. Für Chorgesang und Musik gelten die staatlichen Vorgaben. Somit steht einer festlichen musikalischen Gestaltung der Osterliturgie nichts im Wege.
Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt werden.
Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.
Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der früheren Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.
Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die aktuelle epidemiologische Situation, wird eingangs festgehalten. "Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten." Die neue Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweise bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli letzten Jahres eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen mehrfach angepasst worden ist. Die jetzt ab 16. April geltenden Regelungen sind inhaltlich mit jenen ident, die in der Katholischen Kirche von 5. bis 24. März gegolten haben.
Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept