Mit der neuen Verordnung hat das Gesundheitsministerium im Wesentlichen die seit drei Monaten geltenden Corona-Maßnahmen verlängert. Damit bleibt die FFP2-Maskenpflicht wie bisher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen weiter in Kraft. In der neuen Verordnung wird den Kirchen und Religionsgemeinschaften auch ein gewisser Spielraum bei den für den eigenen Bereich erlassenen Schutzmaßnahmen für religiöse Zusammenkünfte eröffnet.