Situation: Zunehmend füllen sich die (dafür vorgesehenen Isolations-) Stationen in den Krankenhäusern mit an Covid-19 erkrankten Personen. Diese haben natürlich einen schweren Verlauf – sonst wären sie nicht im Spital. Es ist zu erwarten, dass ihre Zahl in den nächsten Tagen und Wochen größer wird.
Wie kann/soll sich Seelsorge hier in die Betreuung dieser Menschen, von denen einige auch sterben werden, einbringen?
Folgende Aspekte können für die Klärung dieser Frage bedeutsam sein:
1. Eine Person sollte unter allen Umständen verfügbar sein. Krankenhauseelsorger*innen, die selber zur Risikogruppe (fortgeschrittenes Alter, relevante Vorerkrankung) gehören, dürfen auf keinen Fall in die Betreuung einbezogen werden. Hier hat der Selbstschutz Vorrang.
2. Der offizielle Aspekt: Kardinal Schönborn wird auf Bitte der Bischofskonferenz Herrn Bundesminister Anschober mit der Frage konfrontieren, ob es nicht möglich sei, Priester/Seelsorger dem Arzt oder Therapeuten gleichzustellen, was die Besuchsrechte betrifft. Es soll ein kleines Arbeitsteam bestehend aus Personen aus dem Gesundheitsministerium einerseits und aus dem kirchlichen Bereich andererseits beauftragt werden, einen Vorschlag für den Umgang mit dem Thema „Seele“ in der derzeitigen Situation zu erarbeiten.
3. Generalsekretär Schipka wird auch Kultusamtsleiter Welzig mit dieser Frage befassen: Anfrage, ob Seelsorger*innen in Bezug auf den Zutritt und das Mitwirken an der Betreuung an Covid-19 erkrankten Personen anderen therapeutischen Diensten gleichgestellt werden. Die Antwort bleibt noch abzuwarten und ist ein offizielles Signal.
4. Haltung der jeweiligen Einrichtung: Wenn ein Krankenhaus die Seelsorge anfragt, in einem Krisenstab mitzuarbeiten, ist das auch Ausdruck, dass unsere Kompetenz geschätzt und gebraucht wird. Diese Verantwortung sollten wir in jedem Fall wahrnehmen und eine Person für die Mitarbeit zur Verfügung stellen. Das Seelsorgeteam berät, wer dafür infragekommt.
5. Mitarbeit im Krisenstab muss noch keinen unmittelbaren Kontakt mit erkrankten Patient*innen bedeuten. Es kann auch darum gehen, Angehörige telefonisch zu betreuen, KH-Personal durch Entlastungsgespräche o.ä. zu unterstützen.
6. Sind seelsorgliche Dienste direkt bei Patient*innen gefragt, kann das auch bei Seelsorger*innen Ängste auslösen:
o Nähere Informationen vom Personal, intensivere Hygieneeinschulung kann u.U. eigene Ängste reduzieren.
o Ein Gespräch mit Kolleg*innen, Leiter KHPS oder Supervisor kann klären helfen, was die Befürchtungen sind und bedeuten.
o Wenn die Angst bleibt, ist es ratsam, diese Grenze ernst zu nehmen, auf einen Kontakt zu verzichten und nach Möglichkeit eine andere seelsorgliche Person zu suchen.
Stand 18.3.2020 Download- Empfehungen-COVID-Erkranke begleiten