Papst Franziskus hat in den letzten Tagen seine väterliche Nähe zum Ausdruck gebracht und die Einladung erneuert, unablässig für die am Coronavirus Erkrankten zu beten.
Papst Franziskus hat in den letzten Tagen seine väterliche Nähe zum Ausdruck gebracht und die Einladung erneuert, unablässig für die am Coronavirus Erkrankten zu beten.
Im Auftrag von Papst Franziskus, wurden für die Gläubigen der Zugang zum Empfang des Bußsakramentes und des Ablaßes aufgrund der Cororonakrise deutlich erleichtert. Wir veröffentlichen die entsprechenden Dokumente des Vatikans in deutscher Übersetzung von Dr. Raphaela Pallin.
„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1471)
Jeder Gläubige kann Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittend den Seelen der Verstorbenen zuwenden. Ablässe können jedoch nicht für andere noch lebende Personen erworben werden, da diese in ihrer Freiheit selbst verantwortlich sind, Sündenvergebung und Ablässe für sich zu erlangen.
Generell gibt es nach kirchlichem Recht fünf Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen (vgl. CIC can. 996).
Wer einen Ablass gewinnen will,
1) muss getaufter Christ sein (katholisch),
2) darf nicht exkommuniziert sein,
3) muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine Schwere Sünde haben),
4) er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.
Normalerweise sind zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses erforderlich (vgl. Handbuch der Ablässe, Nr. 20):
-die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes oder die Teilnahme an Übungen der Frömmigkeit)
-und die entschlossene Abkehr von jeder Sünde - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben; das Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche,
-sowie die Erfüllung folgender drei Bedingungen:
1) Die sakramentale Einzelbeichte - also Befreiung von Schuld (dabei genügt zur Gewinnung mehrerer Ablässe eine Beichte, etwa 20 Tage vorher oder nachher)
2) Der Kommunionempfang – also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie
3) Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters – also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann (z. B. Vater unser und Gegrüßet seist du Maria)
„Einen vollkommenen Ablass kann man nur einmal am Tag gewinnen. Dennoch kann der Christgläubige einen vollkommenen Ablass ‚in der Sterbestunde‘ gewinnen, auch dann, wenn er am gleichen Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.“ (Handbuch der Ablässe, Nr. 18)
Gemäß dem „Dekret der Apostolischen Pönitentiarie über die Gewährung besonderer Ablässe für die Gläubigen in der gegenwärtigen Pandemie-Situation“ (20.03.2020) gelten derzeit besondere Regeln:
indem sie diese Prüfung im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe zu den Brüdern darbringen mit dem Willen, die üblichen Bedingungen zu erfüllen (sakramentale Beichte, Empfang der Eucharistie und Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters), sobald es ihnen möglich ist.
darbringen, um vom Allmächtigen Gott zu erflehen:
In diesem Fall ersetzt die Kirche die drei gewöhnlich erforderlichen Bedingungen.
Zur Erlangung dieses Ablasses wird die Verwendung eines Kruzifixes oder Kreuzes empfohlen (vgl. Handbuch der Ablässe, Nr. 12).
Dekret der Apostolischen Pönitentiarie über die Gewährung besonderer Ablässe für die Gläubigen in der gegenwärtigen Pandemie-Situation 20.03.2020
APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE
DEKRET
Das Geschenk besonderer Ablässe wird den Gläubigen gewährt, die von der Covid-19-Krankheit betroffen sind, allgemein Coronavirus genannt, sowie den Mitarbeitern des Gesundheitswesens, den Familienangehörigen und all jenen, die in irgendeiner Eigenschaft, auch durch das Gebet, für sie Sorge tragen.
„Freut euch in der Hoffnung, seid geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet!“ (Röm 12,12). Die Worte, die der heilige Paulus an die Kirche von Rom schrieb, finden in der gesamten Geschichte der Kirche Widerhall und geben dem Urteil der Gläubigen Orientierung angesichts jeglichen Leidens, aller Krankheiten und Katastrophen.
Der gegenwärtige Moment, in dem sich die gesamte Menschheit befindet, bedroht von einer unsichtbaren und tückischen Krankheit, die bereits seit einiger Zeit auf unerbittliche Weise Teil des Lebens aller geworden ist, wird Tag für Tag von quälenden Ängsten, neuen Unsicherheiten und vor allem von weit verbreitetem körperlichen und moralischen Leiden geprägt.
Der Kirche lag, nach dem Vorbild ihres göttlichen Meisters, der Beistand für die Kranken immer am Herzen. Wie vom heiligen Johannes Paul II. dargelegt, ist der Wert des menschlichen Leidens ein zweifacher: „Er ist übernatürlich, weil er im göttlichen Geheimnis der Erlösung der Welt wurzelt, und er ist andererseits zutiefst menschlich, weil der Mensch in ihm sich selbst, das eigene Menschsein, die eigene Würde, die eigene Sendung wiederfindet.“ (Apostolisches Schreiben Salvifici Doloris, 31).
Auch Papst Franziskus hat in den letzten Tagen seine väterliche Nähe zum Ausdruck gebracht und die Einladung erneuert, unablässig für die am Coronavirus Erkrankten zu beten. Damit alle, die aufgrund von Covid-19 leiden, gerade im Geheimnis dieses Erleidens „dasselbe erlösende Leiden Christi‘ (Salvifici Doloris, 30) wiederentdecken können, gewährt diese Apostolische Pönitentiarie, ex auctoritate Summi Pontificis, indem sie auf das Wort Christi, des Herrn, vertraut und mit dem Geist des Glaubens die derzeit sich ausbreitende Epidemie erwägt, die unter der Hinsicht der persönlichen Umkehr zu leben ist, das Geschenk der Ablässe unter den Bedingungen der folgenden Anordnung.
Der vollkommene Ablass wird den am Coronavirus erkrankten Gläubigen gewährt, die auf Anordnung der Gesundheitsbehörde in Krankenhäusern oder in ihren eigenen Wohnungen unter Quarantäne gestellt sind, wenn sie mit einem von jeglicher Sünde losgelösten Geist sich in geistlicher Weise über die Kommunikationsmittel der Feier der Heiligen Messe, dem Gebet des Rosenkranzes, der frommen Praxis des Kreuzwegs oder anderen Frömmigkeitsformen anschließen, oder zumindest das Glaubensbekenntnis, das Vaterunser und eine fromme Anrufung der Allerseligsten Jungfrau Maria beten, indem sie diese Prüfung im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe zu den Brüdern darbringen mit dem Willen, die üblichen Bedingungen zu erfüllen (sakramentale Beichte, Empfang der Eucharistie und Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters), sobald es ihnen möglich ist.
Die im Gesundheitsdienst Tätigen, die Familienangehörigen und jene, die sich nach dem Vorbild des Barmherzigen Samariters dem Risiko der Ansteckung aussetzen und den am Coronavirus Erkrankten beistehen nach den Worten des Erlösers: „Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt“ (Joh 15,13), werden dasselbe Geschenk des vollkommenen Ablasses zu denselben Bedingungen erlangen.
Darüber hinaus gewährt diese Apostolische Pönitentiarie anlässlich der gegenwärtigen weltweiten Epidemie bereitwillig unter denselben Bedingungen den vollkommenen Ablass auch jenen Gläubigen, die den Besuch des Allerheiligsten Sakraments oder die Eucharistische Anbetung oder die geistliche Lesung der Heiligen Schrift während mindestens einer halben Stunde oder das Gebet des heiligen Rosenkranzes oder die fromme Übung des Kreuzweges oder das Gebet des Barmherzigkeitsrosenkranzes darbringen, um vom Allmächtigen Gott die Beendigung der Epidemie zu erflehen, die Erleichterung für jene, die davon betroffen sind, und das ewige Heil jener, die der Herr zu sich gerufen hat.
Die Kirche betet für diejenigen, denen es nicht möglich ist, das Sakrament der Krankensalbung und des Viaticums zu empfangen, indem sie alle und jeden einzelnen kraft der Gemeinschaft der Heiligen der göttlichen Barmherzigkeit anvertraut, und gewährt dem Gläubigen den vollkommenen Ablass im Augenblick des des Todes, sofern er dazu in angemessener Weise disponiert ist und zu Lebzeiten gewohnheitsmäßig einige Gebete gesprochen hat (in diesem Fall ersetzt die Kirche die drei gewöhnlich erforderlichen Bedingungen).
Zur Erlangung dieses Ablasses wird die Verwendung eines Kruzifixes oder Kreuzes empfohlen (vgl. Enchiridion indulgentiarum, Nr. 12).
Die seligste immerwährende Jungfrau Maria, Mutter Gottes und der Kirche, Heil der Kranken und Hilfe der Christen, unsere Fürsprecherin, möge der leidenden Menschheit zu Hilfe kommen, indem sie das Übel dieser Pandemie von uns abwehrt und uns jedes Gut für uns erlangt, das für unser Heil und unsere Heiligung notwendig ist.
Dieses Dekret ist gültig ungeachtet etwaiger entgegengesetzter Bestimmungen.
Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 19. März 2020. Mauro Kardinal Piacenza Großpönitentiar
Krzysztof Nykiel Regent
Prot. n. 255/20/I
URL: http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_pro_20200319_decreto-speciali-indulgenze_it.html Originaltext: Italienisch, Übersetzung: Dr. Raphaela Pallin, Wien, 25.03.2020