Papst Franziskus hat in dem veröffentlichten Rechtstext – einem Motu Proprio – einige Passagen des Kirchenrechts geändert, welche sich auf die Anpassung von Liturgie und liturgischen Büchern in die einzelnen Sprachen und Kulturen beziehen.
Papst Franziskus hat in dem veröffentlichten Rechtstext – einem Motu Proprio – einige Passagen des Kirchenrechts geändert, welche sich auf die Anpassung von Liturgie und liturgischen Büchern in die einzelnen Sprachen und Kulturen beziehen.
"Motu Proprio" mit Titel "Magnum principium" erlassen.
Papst Franziskus regelt die Art und Weise neu, wie liturgische Texte der Kirche übersetzt werden. Dabei stärkt er die Rolle der örtlichen Bischofskonferenzen. Am Samstagmittag, 9. September 2017 veröffentlichte der Vatikan dazu ein "Motu Proprio", einen Erlass des Papstes. Er trägt den Titel "Magnum principium" (Das wichtige Prinzip) und präzisiert vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholische Kirche.
Dazu bestimmt das neue Dekret genauer die Rollen des Apostolischen Stuhls sowie der Bischofskonferenzen und stärkt vor allem letztere. Für die Übersetzung liturgischer Texte sind demnach vor allem die Bischofskonferenzen zuständig und sollen diese nur noch vom Vatikan bestätigen lassen. Dieser, so ein Anliegen der Änderung, soll keine Alternativübersetzungen mehr verfassen.
Bislang konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen - und machte davon auch Gebrauch. Das geschah vor allem seit der Instruktion "Liturgiam authenticam" aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen. In vielen Sprachbereichen führte dies zu Problemen, weil die Gebete in der jeweiligen Landessprache zum Teil holprig und mitunter unverständlich waren. Jetzt sollen beide Seiten im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten. "Liturgiam authenticam" sei wertzuschätzen, so der Papsterlass, aber im Licht des jetzt geänderten Kanon 838 des Kirchenrechts zu interpretieren. Der Erlass "Magnum principium" ist auf den 3. September datiert und tritt am 1. Oktober in Kraft.