In Österreich ist seit 2010 eine entsprechende Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt in der Kirche in Kraft, die zuletzt 2016 noch einmal ergänzt und erweitert sowie vom Vatikan bestätigt wurde.
In Österreich ist seit 2010 eine entsprechende Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt in der Kirche in Kraft, die zuletzt 2016 noch einmal ergänzt und erweitert sowie vom Vatikan bestätigt wurde.
Soll nationale Bischofskonferenzen beim Erstellen von Kinderschutz-Leitlinien unterstützen. In Österreich gilt seit 2010 eine entsprechende Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt.
Ein Jahr nach dem Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan hat Papst Franziskus eine "Task Force" eingerichtet, die nationale Bischofskonferenzen beim Erstellen von Kinderschutz-Leitlinien unterstützen soll. Wie Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru, Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, am Freitag erläuterte, umfasst die offene Arbeitsgruppe derzeit rund ein Dutzend Personen. Kirchenrechtler seien ebenso dabei wie Psychologen und andere Experten.
In den nächsten Monaten könne die "Task Force" - je nach Nachfrage - noch wachsen. "Es handelt sich um ein Angebot an alle Bischofskonferenzen weltweit", sagte Kurienbischof Arrieta. Es richte sich in erster Linie an Länder, in denen die nötigen Strukturen für eine rasche Umsetzung des Leitlinien-Projekts fehlten. "In den USA braucht man diese Hilfe sicher nicht, weil es dort genügend Experten gibt. Aber in etlichen Krisenländern ist das anders", so der Spanier. Es gebe etwa Bischofskonferenzen in Kriegsgebieten, die mit der Aufgabe schlicht überfordert seien.
Beaufsichtigt wird die "Task Force" nach Vatikanangaben von Erzbischof Edgar Pena Parra, Substitut des vatikanischen Staatssekretariats, Bombays Erzbischof Kardinal Oswald Gracias, Kardinal Blase Cupich aus Chicago, Maltas Erzbischof Charles Scicluna und vom Leiter des Kinderschutzzentrums an der Gregoriana, Hans Zollner. Die Arbeitsgruppe soll zunächst zwei Jahre lang im Einsatz sein und vierteljährlich über ihre Aktivitäten Bericht erstatten.
Bereits seit Jahren sind alle Bischofskonferenzen weltweit aufgefordert, Leitlinien gegen Missbrauch und für den Schutz von Minderjährigen und Schutzbefohlenen aufzustellen oder zu aktualisieren und diese vom Vatikan genehmigen zu lassen. Wie genau bei Verdachtsfällen vorzugehen ist und wer wann wofür zuständig ist, regelte Papst Franziskus umfassender in seinem Erlass "Vos estis lux mundi" ("Ihr seid das Licht der Welt") vom 9. Mai 2019.
In Österreich ist seit 2010 eine entsprechende Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt in der Kirche in Kraft, die zuletzt 2016 noch einmal ergänzt und erweitert sowie vom Vatikan bestätigt wurde. Sie verpflichtet u.a. alle kirchlichen Mitarbeiter dazu, einen Missbrauchsverdacht an die jeweilige diözesane Ombudsstelle zu melden. Insgesamt sind in der Ordnung jene Strukturen und Verfahrensabläufe vorgeschrieben, die den Umgang mit Betroffenen sowie Beschuldigten regeln, sowie die Standards für die Prävention. Aktuell werden die Leitlinien erneut evaluiert.