Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist, dass neben Männern jetzt auch Frauen diese Dienste in Form einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen überragen werden können.