Bereits in den vergangenen Wochen und Monaten wurde mit der Kampagne "Ich bin da.für" bundesweit für die Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl mobil gemacht.
Bereits in den vergangenen Wochen und Monaten wurde mit der Kampagne "Ich bin da.für" bundesweit für die Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl mobil gemacht.
Österreichweite Pfarrgemeinderatswahlen am 19. März 2017.
Die katholische Kirche Österreichs befindet sich derzeit in den abschließenden Vorbereitungen für die Pfarrgemeinderatswahl. Exakt 4,576.625 Katholiken sind am 19. März aufgerufen, ihre Vertreter in den rund 3.000 Pfarren des Landes zu wählen. Die Zahl der Wahlberechtigten sank damit gegenüber der vorangegangenen Wahl vor fünf Jahren um 1,7 Prozent. Gewählt werden insgesamt 27.461 Pfarrgemeinderäte, deren Mindestalter 16 Jahre sein muss. Bereits in den vergangenen Wochen und Monaten wurde mit der Kampagne "Ich bin da.für" bundesweit für die Teilnahme mobil gemacht.
Anders als bei politischen Wahlen sind auch jene Katholiken stimmberechtigt, die keinen österreichischen Pass haben. Das Mindestwahlalter liegt je nach Diözese bei 16 oder 14 Jahren. Wo das Familienwahlrecht zur Anwendung kommen kann, sind Eltern berechtigt, auch für ihre Kinder eine Stimme abzugeben.
Die meisten Stimmberechtigten gibt es mit 1,210.828 in der Erzdiözese Wien. 4.173 Pfarrgemeinderäte in 636 teilnehmenden Pfarren werden hier gewählt. Zur Wahl zugelassen ist man mit 16 Jahren oder bei erfolgter Firmung bereits mit 14, doch haben auch alle Kinder ab der Taufe bereits eine Stimme, deren Abgabe ein Elternteil übernimmt. Die Wahlbeteiligung war in der Erzdiözese, deren Gebiet die Bundeshauptstadt sowie das östlichen Niederösterreich umfasst, zuletzt mit 10,4 Prozent vergleichsweise die niedrigste.
In Oberösterreich entscheiden 760.117 Katholiken über 4.457 zu Wählende in 460 Pfarren. Es gilt das Familienstimmrecht, wonach beide Eltern für Kinder unter 16 Jahren jeweils eine halbe Stimme abgeben oder ein Elternteil nach Absprache das Stimmrecht für die Kinder ausübt. Bei der vorangehenden Wahl wählte ein Viertel der berechtigten Katholiken, der Frauenanteil der PGR-Mitglieder lag bei 55 Prozent.
Die Stimme von 712.733 katholischen Gläubigen ab 14 Jahren entscheidet in der Diözese Graz-Seckau darüber, wer die 4.350 neuen Pfarrgemeinderäte in 385 Pfarren sind. Zuletzt hatte die Wahlbeteiligung 22 Prozent betragen, mit einem Frauenanteil von fast 60 Prozent.
In der Diözese St. Pölten gibt es heuer 451.240 Wahlberechtigte - über 60.000 mehr als im Jahr 2012, was einen Anstieg von fast 16 Prozent bedeutet. 5.300 Räte werden in 380 Pfarren gewählt. 2012 hatten hier 25 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Die damals Gewählten waren im Schnitt 43 Jahre alt und zu 54 Prozent Frauen.
In der Diözese Innsbruck sind 328.411 Katholiken in 291 Pfarren wahlberechtigt. Von den laut Diözesanangaben 3.400 Tiroler Pfarrgemeinderäten nach der letzten Wahl - ihr Alter lag im Schnitt bei 42,5 Jahren - waren 3.000 ehrenamtlich engagiert und 400 hauptamtlich tätig.
In den 316 Pfarren Kärntens, in denen gewählt wird, sind 323.000 Katholiken wahlberechtigt - falls die Pfarre sich dafür entschieden hat, auch im Familienwahlrechts-Modus. Zuvor gab es seit 2012 rund 2.500 gewählte Pfarrgemeinderäte mit einem Durchschnittsalter (bei der Wahl) von 45 Jahren.
In der Erzdiözese Salzburg werden 411.320 Katholiken in 210 Pfarren die 2.108 neuen Pfarrgemeinderäte bestimmen. In zahlreichen Pfarren gibt es ein Familienstimmrecht.
In der Diözese Eisenstadt, die bei der Wahl 2012 mit einer Beteiligung von fast einem Drittel der Gläubigen ein Rekordergebnis eingefahren hatte, sind diesmal 184.304 Katholiken in 173 teilnehmenden Pfarren zur Wahl aufgerufen. Sie entscheiden dabei über 1.644 Pfarrgemeinderäte.
In der Diözese Feldkirch sind in 119 Pfarren 182.579 Katholiken zur Pfarrgemeinderatswahl aufgerufen. Der Wahlmodus im westlichsten Bundesland sieht vor, dass ein Elternteil pro Haushalt das Stimmrecht für alle Kinder ausübt. 2012 - ein Jahr vor der Bischofsernennung von Benno Elbs - gab es in der Diözese Feldkirch mit 13 Prozent eine sehr niedrige Wahlbeteiligung. Höher als im restlichen Bundesgebiet lag dafür mit 63 Prozent der Frauenanteil.
Pfarrgemeinderäte gibt es schließlich auch in der Militärdiözese. 18.014 Wahlberechtigte stimmen hier über rund 350 zu Wählende ab.
Die Wahlen zum PGR finden alle fünf Jahre statt. Geleitet werden sie von jeweils einer Wahlkommission und im Rahmen genauer diözesaner Wahlordnungen. Ein erstes Ergebnis wird dem Pastoralamt der jeweiligen Diözese weitergeleitet und der Pfarrgemeinde schriftlich und bei den Gottesdiensten bekanntgegeben. Nach Ende der Fristen für Einspruch oder für die Berufung weiterer PGR-Mitglieder sind bis Ende April die konstituierenden Sitzungen vorgesehen.
Zuständig ist der Pfarrgemeinderat gemeinsam mit dem Pfarrer oder Pfarrvorsteher, der zugleich PGR-Vorsitzender ist, für die Gestaltung und Entwicklung des pfarrlichen Lebens. Innerhalb des PGR gibt es verschiedene Zuständigkeiten für Aufgaben wie etwa Liturgie, Jugendarbeit oder Finanzen. Gemeinsam mit den gewählten Mitgliedern, die rund zwei Drittel der Pfarrgemeinderäte ausmachen, bilden amtliche Mitglieder wie Priester, Diakone, Pastoralassistenten sowie berufene bzw. entsandte Mitglieder wie etwa Religionslehrer die Pfarrgemeinderäte.
Pfarrgemeinderatswahl:
www.pfarrgemeinderat.at