Die laufende Strukturreform in der Erzdiözese Wien wird sich auch auf die Pfarrgemeinderatswahl (PGR-Wahl) am 19. März 2017 auswirken.
Die laufende Strukturreform in der Erzdiözese Wien wird sich auch auf die Pfarrgemeinderatswahl (PGR-Wahl) am 19. März 2017 auswirken.
Wahl für den Pfarrgemeinderat für die Pfarre an sich und einmal den Gemeindeausschuss für die jeweilige Teilgemeinde.
Die laufende Strukturreform in der Erzdiözese Wien wird sich auch auf die Pfarrgemeinderatswahl (PGR-Wahl) am 19. März 2017 auswirken: So wählen sieben "Pfarren neu" erstmals in dieser Form ihren Pfarrgemeinderat. Die Gläubigen in den betreffenden Gemeinden werden am 19. März gleich zwei Mal ihre Stimme abgeben: einmal, um den Pfarrgemeinderat der "Pfarre neu" und einmal, um den Gemeindeausschuss der Teilgemeinde zu wählen.
Sieben "Pfarren neu" gibt es derzeit auf dem Gebiet der Erzdiözese Wien, eine davon ist die Pfarre Hildegard Burjan im 15. Wiener Gemeindebezirk. Der Wandlungs-Prozess in Richtung "Pfarre neu" hat dort bereits 2010 begonnen, die Vorbereitungen für die PGR-Wahl 2017 seien also bereits mit dem Wissen um die Zusammenlegung gelaufen. Viel verändert habe das im Vorfeld allerdings nicht, so Pfarrer Martin Rupprecht gegenüber "Kathpress".
Anders sieht das für die Zeit nach der Wahl aus. Wie die Zusammenarbeit zwischen PGR und Gemeindeausschuss in der Praxis gelingt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Die Theorie dazu gibt es im Groben allerdings bereits seit 2016 in Form der Ordnung für die Pfarrgemeinde. Kurz gefasst: Der PGR wird sich in den "Pfarren neu" künftig alle Teilgemeinden betreffenden Themen widmen. Ihm kommt es auch zu, pastorale Projekte zu entwickeln und durchzuführen. Wie diese in den einzelnen Teilgemeinden umgesetzt werden, ist Aufgabe des Gemeindeausschusses der Teilgemeinden, der laut Ordnung auch für die Beheimatung der Mitglieder in der Teilgemeinde zuständig ist.
Finanziell bleiben die Teilgemeinden grundlegend eigenständig. Der Gemeindeausschuss erstellt einen Budgetvorschlag, der vom Vermögensverwaltungsrat des PGR berücksichtigt werden muss. Dass es hier in der Praxis zu Überschneidungen kommen wird, ist Rupprecht bewusst. Die Pfarre Hildegard Burjan habe sich auf die einfache Formel geeinigt: "Der PGR legt die großen Überlegungen vor, der Gemeindeausschuss kümmert sich um das Alltagsgeschehen." Potenzial für Konflikte sieht Rupprecht nicht. "Das ist mehr eine Ergänzung als eine Konkurrenz."
Zu Überschneidungen kommt es auch im personellen Bereich: "Es gibt Gemeindemitglieder, die sowohl in einem Gemeindeausschuss und im PGR sitzen werden." Für Rupprecht liegt in der doppelten Form des ehrenamtlichen Engagements aber durchaus ein Vorteil, schließlich gebe es Menschen, die sich lieber um den Alltag in einer Teilgemeinde kümmern und jene, die an größeren Prozessen interessiert sind.
Werden Gemeinden erst nach dem 19. März zu einer "Pfarre neu" zusammengelegt können zwei Szenarien eintreten: Entweder der neue PGR besteht aus allen Mitgliedern der PGRs der ehemaligen Pfarren, oder der neue PGR besteht aus den Stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vertretern der PGRs der ehemaligen Pfarren. Die Anzahl der Sitze pro Teilgemeinde im neuen PGR wird von allen Mitgliedern der PGRs der ehemaligen Pfarren gemeinsam festgelegt.
Den Festgottesdienst zur Gründung der neuen Pfarre Hildegard Burjan wird am 26. März um 10 Uhr Erzbischof Christoph Kardinal Schönborn in der Kirche Rudolfsheim leiten. Für Kinder gibt es einen eigenen Kindergottesdienst im Pfarrsaal, Eingang Meiselstraße 1.