Alle fünf Jahre haben in der Katholischen Kirche die Gläubigen das Wort: Dann wählen etwa 4,5 Millionen stimmberechtigte Katholiken in 3.000 Pfarren ihre rund 30.000 Vertreter auf Pfarrgemeinde-Ebene.
Alle fünf Jahre haben in der Katholischen Kirche die Gläubigen das Wort: Dann wählen etwa 4,5 Millionen stimmberechtigte Katholiken in 3.000 Pfarren ihre rund 30.000 Vertreter auf Pfarrgemeinde-Ebene.
Wahl steht unter dem Motto "Ich bin da.für“. Rund 4,5 Millionen Katholiken österreichweit in etwa 3.000 Pfarren wahlberechtigt.
Alle fünf Jahre haben in der Katholischen Kirche die Gläubigen das Wort: Dann wählen etwa 4,5 Millionen stimmberechtigte Katholiken in 3.000 Pfarren ihre rund 30.000 Vertreter auf Pfarrgemeinde-Ebene. Nächster Wahltermin ist der 19. März 2017. Die diesjährige Wahl steht unter dem Motto "Ich bin da.für". Wahlberechtigt sind am 19. März alle Katholiken, die das 14. bzw. 16. Lebensjahr vollendet haben. Anders als bei politischen Wahlen sind bei der Pfarrgemeinderats-Wahl (PGR-Wahl) auch jene Katholiken stimmberechtigt, die keinen österreichischen Pass haben. Das passive Wahlalter liegt bei 16 Jahren.
In manchen Diözesen wird für Kinder das "Familienwahlrecht" angewandt. Dabei kann jeder Elternteil für jedes noch nicht wahlberechtigte Kind zusätzlich eine "Kinderstimme" abgeben, die als halbe Stimme gezählt wird. In der Erzdiözese Wien wurde dieses Stimmrecht adaptiert. Johannes Pesl vom Pastoralamt gegenüber „Der Sonntag“: „Die Eltern müssen entscheiden, wer von ihnen die volle Stimme für das Kind abgibt.“ Das „Familienstimmrecht“ wurde also bewusst in ein „Kinderstimmrecht“ umgewandelt.
Die Wahlbeteiligung liegt seit der ersten österreichweiten Wahl 1987 konstant zwischen rund 20 und 30 Prozent. Bei den letzten Wahlen 2012 lag sie bei 19,18 Prozent: 892.616 der 4.654.015 Wahlberechtigten haben 2012 28.615 Pfarrgemeinderäte - davon waren 57 Prozent Frauen - gewählt. Im März 2007 machte rund jeder fünfte wahlberechtigte Katholik (20,32 Prozent) von seinem Stimmrecht Gebrauch. Insgesamt wurden mehr als 945.000 Stimmen von katholischen Inländern und in Österreich lebenden katholischen Ausländer gezählt und exakt 28.806 Mandate vergeben.
2002 lag die Wahlbeteiligung bei rund 21,5 Prozent. Rund 1,1 Millionen Katholiken haben damals gewählt. Zur Wahl standen 2002 österreichweit fast 40.000 Kandidaten.
Rund 29.000 Mandate waren zu vergeben. Die Pfarrgemeinderäte der Tätigkeitsperiode 2002 bis 2007 waren zu 52 Prozent Frauen.
Österreichweit wurde erstmals 1987 zum selben Termin gewählt. Damals gaben 30 Prozent der wahlberechtigten Katholiken ihre Stimme ab. Bei den Wahlen 1992 sank die Beteiligung auf 28,4 Prozent, 1997 auf 24,2 Prozent.
Gewählt wird in den einzelnen Pfarren nach unterschiedlichsten Modellen. Die PGR-Wahlordnungen der Diözesen sehen als Varianten u. a. Wahlmodelle mit Namenslisten oder die Möglichkeit einer Urwahl vor; bei letzterer benennen die Wahlberechtigten am Tag der Wahl Personen, die ihnen geeignet erscheinen. Erwartet wird, dass sich heuer der schon 2012 beobachtete Trend zur Briefwahl fortsetzt. Für jene Pfarren, in denen per Briefwahl abgestimmt wird, wurden rund eine Million Briefwahlkuverts gedruckt.
Die Pfarrgemeinderäte in der heutigen Form wurden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführt, um der Mitverantwortung der Laien in der Kirche Ausdruck zu geben. Die ersten Pfarrgemeinderäte wählten die Katholiken 1969 in der Erzdiözese Salzburg und in der Diözese Graz-Seckau.
Insgesamt gehören den Pfarrgemeinderäten österreichweit rund 45.000 Personen an. Neben den gewählten Mitgliedern setzen sich die Räte auch aus amtlichen, entsandten und berufenen Mitgliedern zusammen. Rund zwei Drittel der Mitglieder werden aber durch die Wahl ermittelt.
Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Mitgliedern einer Pfarre gewähltes Gremium von Laien, das gemeinsam mit dem Pfarrer sowie Kaplänen, Diakonen, Pastoralassistenten und weiteren hauptamtlichen Mitarbeitern das Leben einer Pfarrgemeinde und die Erfüllung ihrer seelsorglichen Aufgaben mitverantwortet. Vorsitzender des Pfarrgemeinderates ist der Pfarrer.
Eingeführt wurden die Pfarrgemeinderäte nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65). Das Konzilsdekret über das "Apostolat der Laien" regte die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In Österreich wurden die ersten Pfarrgemeinderäte 1969 in der Erzdiözese Salzburg und in der Diözese Graz-Seckau gewählt. Heute gibt es Pfarrgemeinderäte in allen 3.032 österreichischen Pfarren. Ihnen gehören insgesamt rund 45.000 Personen an, davon 30.000 gewählte Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder eines Pfarrgemeinderates hängt von der Größe der Pfarre ab. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
Neben den gewählten Pfarrgemeinderatsmitgliedern gibt es Personen, die kraft ihres Amtes in dem Gremium vertreten sind. Dazu zählen der Pfarrer und allfällige weitere Seelsorger einer Pfarre sowie Vertreter von Religionslehrern, Orden und Laienorganisationen wie der Katholischen Aktion. Außerdem kann das Gremium per Beschluss Pfarrangehörige wegen besonderer Kenntnisse oder Aufgaben in der Pfarre in den Pfarrgemeinderat berufen.
Um seine Arbeit zu leisten, kann der Pfarrgemeinderat verschiedene Fachausschüsse bilden, zum Beispiel für Gottesdienstgestaltung (Liturgie), Soziales, Jugendarbeit, Schöpfungsverantwortung oder Öffentlichkeitsarbeit. In den meisten österreichischen Diözesen übernahmen die Pfarrgemeinderäte (bzw. deren Finanzausschüsse) auch die Aufgaben der 1938 eingeführten Pfarrkirchenräte, die ausschließlich für Vermögens- und Finanzfragen einer Pfarre zuständig waren.
Vielfach werden Pfarrgemeinderäte als "ein Stück gelebte Demokratie in der Kirche" bezeichnet. Sie sind auch ein Rückgrat des ehrenamtlichen Engagements in den Pfarren. Laut Schätzungen leisten die gewählten PGR-Mitglieder jährlich rund 4,4 Millionen ehrenamtliche Arbeitsstunden.