Ostermayer ist seit März für die Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständig, nachdem das Kultusamt als dafür zuständige Behörde vom Bildungsressort in das Bundeskanzleramt gewechselt ist.
Ostermayer ist seit März für die Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständig, nachdem das Kultusamt als dafür zuständige Behörde vom Bildungsressort in das Bundeskanzleramt gewechselt ist.
Gespräch über Verhältnis von Staat und Kirche, Islamgesetz und Denkmalschutz.
Kanzleramts- und Kultusminister Josef Ostermayer ist erstmals mit allen Mitgliedern der Bischofskonferenz im Rahmen ihrer Herbstvollversammlung in Wien zusammengetroffen. In das Zentrum des Gesprächs am Mittwoch, 5. November 2014, stellte der ressortzuständige Minister Fragen im Verhältnis zwischen Staat und Katholischer Kirche sowie die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle des Islamgesetzes.
Ostermayer ist seit März für die Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständig, nachdem das Kultusamt als dafür zuständige Behörde vom Bildungsressort in das Bundeskanzleramt gewechselt ist.
Kardinal Christoph Schönborn empfing an der Spitze der Bischofskonferenz den Kultusminister und begrüßte die neue Ressortzuständigkeit, die innerhalb der Bundesregierung beschlossen wurde. Damit werde das "Kultusamt insgesamt aufgewertet", weil es jetzt wieder "unmittelbar einem Minister zugeordnet" ist und das noch dazu im Bundeskanzleramt, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
Der Kultusminister bekräftigte in seinen Ausführungen das österreichische Staatskirchenrecht, das den Kirchen und Religionen einen klaren rechtlichen Status in der Öffentlichkeit sichert. Die mögliche Tendenz eines Abdrängens von Religion in die private Sphäre "kann ich für Österreich nicht erkennen", sagte der Minister. In diesem Gesamtkontext sei auch die Novelle zum Islamgesetz zu beurteilen, das zahlreiche Rechte vorsieht, aber auch Pflichten festlege.
Die Novelle sei schon seit längerem im Kontakt mit den beiden islamischen Religionsgemeinschaften in Österreich (IGGiÖ, Alevi) vorbereitet worden. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten habe es dazu einen "intensiven Austausch" gegeben. Es sei geplant, das Gesetz noch heuer im Ministerrat zu behandeln, davor werde man die eingegangen Stellungnahmen auswerten, so Ostermayer, der gleichzeitig auch auf zahlreiche positive Reaktionen auf den Gesetzesentwurf verwies.
Bei der Begegnung mit dem Episkopat wurde auch der Denkmalschutz besprochen. Die katholische Kirche ist davon besonders betroffen, weil sie mit rund 12.000 kulturell wertvollen Gebäuden für die meisten denkmalgeschützten Bauten in Österreich zuständig ist. Dafür brauche es "gute Lösungen", so Ostermayer, der in dieser Sache schon die Stifte Göttweig und Stams besucht hat.
Vollversammlungen der Österreichischen Bischofskonferenz |