"Kathpress"-Themenschwerpunkt zur Nationalratswahl 2013: Wie stehen die Parteien zum Verbot der Sterbehilfe?
"Wie stehen Sie zum Vorschlag eines Euthanasie-Verbotes in der Bundesverfassung?" - Diese Frage richtete "Kathpress" im Vorfeld der Nationalratswahl an alle im Parlament vertretenen Parteien. Einig sind sich alle antwortenden Parteien, dass aktive Sterbehilfe verboten bleiben soll. Ob dieses Verbot aber durch ein Verfassungsgesetz abgesichert werden soll, ist umstritten.
Von Seiten der SPÖ war keine Stellungnahme zu bekommen und auch in ihrem aktuellen Wahlprogramm findet sich dazu keine Zeile.
"Die Menschen müssen ein Recht auf ein menschenwürdiges Sterben in unserem Land haben", hält die ÖVP gegenüber "Kathpress" fest. Jede Forderung nach Sterbehilfe werde abgelehnt. Ein Festschreiben in der Verfassung lässt die Volkspartei aber offen, während sich die FPÖ dezitiert dafür ausspricht.
Die Grünen halten eine solche Verfassungsbestimmung hingegen für "nicht zielführend". Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: "Eine Festschreibung von Menschenwürde bzw. ein Verbot von aktiver Sterbehilfe in der Verfassung halten wir nicht für zielführend. Ein Grundrecht allein ersetzt z.B. keinen österreichweiten Hospiz- und Palliativplan." Dafür setze man sich jedenfalls ein.
Auch für das BZÖ ist mit dem bestehenden Katalog an Grund- und Freiheitsrechten das Recht auf Leben und Sterben in Würde und das Verbot der Tötung auf Verlangen verfassungsrechtlich ausreichend abgesichert.
Das Team Stronach hält fest, dass jeder Mensch das Recht auf ein Leben und Sterben in Würde haben soll; "daher lehnen wir die aktive Sterbehilfe ab". Die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung bleibt in der Antwort offen.
Die ausführlichen Antworten sind unter www.kathpress.at/wahl2013 dokumentiert.