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Auch der Staat schätzt die Leistungen der Kirche für die Gesellschaft und unser Land. Deshalb können Sie ab 2024 bis zu 600 Euro Kirchenbeitrag pro Person von der Steuer absetzen. Seit 2017 brauchen Sie dafür keine Zahlungsbestätigung Ihrer Kirchenbeitragsstelle mehr.
Die Katholische Kirche ist nämlich gesetzlich verpflichtet (§ 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz), die ab 2017 von Ihnen jährlich bezahlten Kirchenbeiträge zur Berücksichtigung als Sonderausgaben in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Viele Fragen ... und Antworten
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums. Weitere Informationen zur „antragslosen Arbeitnehmerveranlagung“ und zur automatischen Datenübermittlung erhalten Sie hier bzw. bei Ihrem Finanzamt.
Leistungen der Kirche
Die Aktivitäten der römisch-katholischen Kirche haben wesentliche Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft in Österreich. Eine aktuelle Studie belegt den hohen gesellschaftlichen Nutzen der kirchlichen Leistungen in den Bereichen Religion, Soziales, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Entwicklungszusammenarbeit. Die Autoren beziffern die Wertschöpfung mit 6,65 Milliarden Euro. Jeder 42. Euro wird im Umfeld der Kirche erwirtschaftet.
Die Wirtschaft profitiert
Die Kirche sichert 123.000 Arbeitsplätze in unserem Land. Alleine durch die spezifisch kirchlichen Feiern Taufe, Erstkommunion und Firmung fallen mehr als 147 Millionen Euro Konsumausgaben an, davon 60 Millionen in der Gastronomie.
13.400 denkmalgeschützte Kulturgüter werden von der Kirche gepflegt, instand gehalten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Durch diese kulturellen Leistungen werden 13.200 Arbeitsplätze gesichert, unter anderem in der Bauwirtschaft.
Gesellschaftlicher Nutzen
Mag. Dr. Franz Prettenthaler, Joanneum Research: „Die Kosten-Nutzen-Analyse der kirchlichen Leistungen ergibt ein deutliches gesamtgesellschaftliches Überwiegen der Nutzenseite. Aber auch aus dem engeren Blickwinkel der öffentlichen Hand beziehungsweise der Steuerzahler ergibt sich ein günstiges Gesamtbild.“
Kirchenbeitrag als finanzielle Basis
Vieles davon wäre ohne Kirchenbeitrag nicht machbar. Die Kirchenbeitragszahler/innen ermöglichen also mit ihrem finanziellen Beitrag Leistungen, die allen zugute kommen. Dafür bedankt sich die öffentliche Hand mit einem Steuervorteil: Bis zu 400 Euro Kirchenbeitrag können abgesetzt werden.
Studie „Wirtschaftsfaktor Kirche“