Sie "legen auf Eingebung des Heiligen Geistes das Gelübde eheloser Keuschheit ab, weil sie Christus entschiedener lieben und ihren Brüdern und Schwestern ungehinderter dienen wollen."
Im Rahmen der Jungfrauenweihe wird dieses Versprechen öffentlich von der Kirche durch den liturgischen Akt der Weihe angenommen.
Die Weihe ist gleichzeitig öffentlich und persönlich sowie eine Bindung auf Lebenszeit. Als äußere Zeichen erhält die geweihte Jungfrau im Rahmen der liturgischen Feier vom Bischof Ring und Stundenbuch, fakultativ auch den Schleier.
Die Ursprünge dieser Weihe liegen in der frühen Kirche. Im Laufe der Kirchengeschichte wurde sie mit den Ordensgelübden von Nonnen verbunden und erhielt sich in einigen kontemplativen Ordensgemeinschaften, die in Klausur und Abgeschiedenheit leben.
Erst seit dem Zweiten Vatikanum ist es wieder möglich, dass Frauen, die keinem Orden angehören, die Jungfrauenweihe empfangen können, ohne ihr berufliches und persönliches Umfeld zu verlassen.
Durch den Empfang der Jungfrauenweihe gehören die Frauen dem Stand der geweihten Jungfrauen (Ordo Virginum) an und sind juridisch direkt dem Diözesanbischof unterstellt.
Im Unterschied zu anderen Formen des geweihten Lebens (Orden, Säkularinstitut, ...) gestalten sie ihre konkrete Spiritualität und Lebensform selbstständig. Sie stehen untereinander im Austausch und halten Kontakt mit dem Bischofsvikar für das geweihte Leben, als dem Vertreter des Bischofs.
[1] Deutsches Pontifikale, Bd. II
Schritte auf dem Weg zur Jungfrauenweihe
Zulassungsbedingungen
Interessentinnen können die Jungfrauenweihe empfangen, wenn sie
Einführungsphase und Kandidatur
Der offizielle Erstkontakt mit Interessentinnen an der Jungfrauenweihe findet mit dem Bischofsvikar für die Institute des geweihten Lebens statt. Es wird auch ein Gespräch mit einer oder mehreren in dieser Lebensform erfahrenen Frauen empfohlen.
Kontakt
P. Gerwin Komma SJ
Bischofsvikar für Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens
Wollzeile 2/3/305a
1010 Wien