Diese Zahlen fassen die Datenlage für ganz Österreich zusammen, ist allerdings nicht mit einer tatsächlichen Opferstatistik zu verwechseln. Die Vorbringung der Betroffenen, die sich an die Unabhängige Opferschutzkommission wenden, werden keinem Beweisverfahren unterzogen, sondern nur einer groben Plausibilitätsprüfung. Diese ist Grundlage für die Zuerkennung von finanziellen Hilfen oder die Übernahme von Therapiekosten. Eine strafrechtliche Prüfung des Tatbestands - sei es nach kirchlichem oder nach staatlichem Recht - ist also nicht Voraussetzung für eine Auszahlung. Diese Vorgangsweise wurde gewählt, um auch jenen Betroffenen unbürokratisch helfen zu können, die - wie es bei Missbrauchsfällen sehr häufig ist - nicht über ausreichende Beweise oder Zeugenaussagen verfügen. Dass auf diese Weise auch Menschen zu Finanzhilfen kommen können, die gar nicht Missbrauch erlebt haben, wurde bewusst in Kauf genommen: Besser einmal zuviel geholfen als einmal zu wenig.
Falls nicht anders angegeben, beziehen sich die hier angeführten Zahlen nur auf Betroffene sexueller Gewalt.
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