Nützliche Informationen zu den einzelnen Reiseländern, zur Registrierung und Notfalltipps findest du hier.
Über Einreisebestimmungen, Reisewarnungen und vieles mehr kannst du hier nachlesen.
Die Arbeiterkammer hat nützliche Reisetippszusammengestellt.
Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub krank werde?
Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, unterbricht diese den Urlaub. Dies muss unverzüglich (also noch im Urlaub) der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber gemeldet werden. Nach Wiederantritt der Arbeit musst du eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Die Tage, an denen der Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.
Eine krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du gesund bist, musst du wieder arbeiten.
Bei einer Erkrankung im Ausland musst du neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchst du nicht, wenn du in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurdest.
Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland für eine Behandlung bezahlt habe?
Verlange immer eine detaillierte Rechnung auf der genau steht, was gemacht wurde, z.B. Injektion gesetzt, Wunde genäht, Armschiene anlegt.. Je mehr Posten angeführt sind, desto mehr kann die Krankenkasse refundieren. Am besten lässt du diese Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausstellen.
Dann kannst du die Rechnung samt Zahlungsbeleg bei deiner Krankenkasse einreichen.
Meine Chefin oder mein Chef ruft mich im vereinbarten Urlaub an!
Du musst grundsätzlich nicht abheben, wenn dich deine Chefin oder dein Chef in der Freizeit anruft. Du darfst das Handy abdrehen – das gilt natürlich auch, wenn du ein Diensthandy hast.
Eine Ausnahme ist Rufbereitschaft. Diese muss aber ausdrücklich vereinbart werden.
Wenn du auf Anweisung deiner Chefin oder deines Chefs in deiner Freizeit telefonierst, Mails schreibst oder anderweitig arbeitest – dann gilt diese Zeit als Arbeitszeit.
Am besten ist eine klar geregelte Urlaubsvertretung. Dann ist es kaum notwendig, dass du im Urlaub kontaktiert wirst. Führungskräfte sollten hier mit gutem Beispiel voran gehen.