Ganz Niederösterreich ist im Ausnahmezustand und auch in Wien ist die Lage sehr angespannt.
Was bedeutet das für Sie konkret?
"Unnötige" Fahrten bitte vermeiden.
Dort wo es möglich ist - in Absprache mit dem/der Vorgesetzten - im (außernatürlichen, aber trotzdem vereinbarten) Homeoffice arbeiten.
Sollten Sie nicht zur Arbeit kommen können, bitte dies unverzüglich Ihrem/Ihrer Vorgesetzten mitzuteilen und das weitere Vorgehen besprechen. (Eine Verspätung oder das Fernbleiben ist entschuldigt, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Wie beispielsweise früher aufbrechen, ein anderes Verkehrsmittel nehmen etc.)
Eine Dienstverhinderung liegt auch vor, wenn Ihre Kinder nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen können und die Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Als Elternteil sind Sie verpflichtet Ihre Fürsorgepflicht wahrzunehmen. Dafür brauchen Sie sich keinen Zeitausgleich oder Urlaub nehmen. Aber auch hier ist eine Meldung an den Arbeitgeber obligatorisch.
Wir wünschen allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen viel Kraft und Ausdauer!