In Österreich ereigneten sich im vorigen Jahr 142 000 Arbeitsunfälle. Eine wahrlich große Zahl. Das sind 30 Arbeitsunfälle pro 1000 Versicherten. Aber wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Was muss ich bei einem Arbeitsunfall machen? Hier ergeben sich viele Fragen. Die wichtigsten Antworten darauf haben wir für dich zusammengeschrieben. In der beruflichen Tätigkeit gelten alle Unfälle als Arbeitsunfälle, wenn...
•
der Unfall im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht wird und die Schäden überwiegend darauf zurückzuführen sind.
•
der Unfall am Weg zum Essen in der Mittagspause passiert, gleichgültig ob am Weg zum Mittagessen oder zurück zur Arbeitsstätte oder zur Ausbildungsstätte.
•
der Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt.
•
der Unfall am direkten Weg von oder zum Kindergarten, der Schule oder einer Kindertagesstätte stattfindet.
•
der Unfall beim Besuch einer beruflichen Weiterbildung (berufsbildenden Kurs) geschieht
Auch die Arbeit imHome-Office ist versichert. Die Unfallursache muss aber klar
und direkt mit der versicherten Arbeitsleistung im Zusammenhang stehen.
Ebenfalls ist der Weg zu und von Ihren Interessenvertretungen (Gewerkschaft oder Arbeiterkammer), oder bei einer Betriebsversammlung durch die Versicherungsleistung der AUVA gedeckt.
Außerhalb der beruflichen Tätigkeit gelten folgende Unfälle als Arbeitsunfälle:
•
Wenn Sie bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern dabei sind, die von dem / der Arbeitgeber:in veranstaltet und bezahlt werden.
•
Wenn Sie bei Unglücksfällen helfen.
•
Wenn Sie als ehrenamtliche:r Helfer:in bspw. für die Freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz tätig sind. (gilt auch bei Aus- und Weiterbildungen).
Arbeitsunfall am Arbeitsweg Geschieht ein Unfall am Arbeitsweg von der Arbeitsstätte nach Hause oder von zuhause zur Arbeitsstätte, gilt dies ebenfalls als Arbeitsunfall. In diesem Fall muss ebenfalls die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sofort verständigt werden.
Wird ein Unfall in der Arbeitszeit als Arbeitsunfall anerkannt, gelten andere sozialrechtliche Ansprüche als bei privaten Unfällen. Bei Arbeitsunfällen müssen die Ansprüche bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger (AUVA) geltend gemacht werden, bei privaten Unfällen bei der jeweiligen Krankenkasse. Besonders bei größeren Unfällen mit langwierigen oder sogar dauerhaften Gesundheitsfolgen sind das oft große Unterschiede.
Sofortige Meldung des Arbeitsunfalls Sie müssen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber unverzüglich vom Unfall informieren. Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall, der eine längere Arbeitsunfähigkeit als drei Tage hat, muss binnen fünf Tagen durch den/die Arbeitgeber:in der AUVA gemeldet werden. Bitte überprüfen Sie, ob alle beteiligten Stellen (Arbeitgeber:in, behandelnder Arzt oder Krankenhaus) eine entsprechende Meldung an die AUVA gemacht haben. Zudem sollte auch der Betriebsrat informiert werden. Weitere Infos von deiner Gewerkschaft GPA.
Als Gewerkschaftsmitglied haben Sie folgende Vorteile:
•
Berufsrechtsschutzversicherung u. Berufshaftpflichtversicherung
•
Versicherungsschutz bei Invalidität & Spitaltagegeld
•
Rechtsberatung & Vertretung vor Behörden, Ämtern und Gerichten