Das Personalreferat und der Zentralbetriebsrat sind übereingekommen, die Gehälter (Tabellen, Zulagen, Pauschalen)
mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 um 5,5% zu erhöhen.
Weiters wurden die Besoldungsrichtlinien für Pastoralassistent/innen verbessert: Rückwirkend mit 1. September 2024 werden die Einstiegsgehälter der Pastoralassistent/innen in Ausbildung angehoben (höhere Verwendungsgruppe).
Die Maximalbeträge für einen Gehaltsvorschuss bzw. ein Darlehen werden für neue Anträge angehoben. Die aktualisierten Richtlinien finden Sie im Organisationshandbuch.
Eine weitre Änderung betrifft das amtliche Kilometergeld: dieses beträgt ab 1. Jänner 2025 einheitlich € 0,50 pro dienstlich gefahrenem Kilometer; der Zuschlag für die Beförderung dienstlich mitreisender Personen wird auf € 0,15 angehoben.
Des Weiteren wird es für die Angestellten der EDW eine Einmalzahlung zu Weihnachten in Form von Gutscheinen geben. Sofern das Kirchenbeitragsaufkommen 2025 ebenso "gut" verläuft wie heuer (die Prognosen wurden knapp übertroffen), steht ebenfalls eine Einmalzahlung in Aussicht.