Durch eine Werbeaktion des Künstlerhauses am Gerüst der Erzbischöflichen Palais konnten wir im Gegenzug Führungen und Workshops im Künstlerhaus "anbieten".
Diese haben nun stattgefunden und wir möchten Ihnen hier einen kleinen Eindruck bieten. Die Fotos enstanden bei der Führung durch die Ausstellung "Wunderkammer" des Künstlerhauses.
Auf der Homepage des Künstlerhauses findet sich folgender beschreibender Text zu der Ausstellung, die noch bis Oktober besucht werden kann: (Rest-)Karten für einen Eintritt in das Künstlerhaus (allerdings ohne Führung) können noch beim Betriebsrat abgeholt werden.
Inspiriert von historischen Kunst- und Wunderkammern geht die Mitgliederausstellung 2024 der Frage nach, was uns heute noch staunen lässt. Zeitgenössischer Kunst haftet oft das Vorurteil an, abgehoben, elitär und unverständlich zu sein.
Doch noch nie war die Kunst so vielfältig in ihren Medien, Themen und Ausdrucksformen wie in unserer multimedialen Gegenwart.
So gibt es eine große Bandbreite an künstlerischen Werken, die uns über visuelle (oder auch akustische) Reize verführen, berühren und in den Bann ziehen können.
Dem wird in der Schau WUNDERKAMMER Rechnung getragen mit einem bewussten Bekenntnis zu Sinnlichkeit und Emotion und einem facettenreichen Ausstellungsparcour, der die große Bandbreite an Künstler*innen der Künstlerhausvereinigung zeigen möchte. Ausladend und farbenfroh, verspielt und heiter, aber auch irritierend und überraschend, geheimnisvoll und nachdenklich stimmend.
Die Ausstellung WUNDERKAMMER bietet somit eine reizvolle Möglichkeit, besonders breit und vertiefend auf die Vielfältigkeit künstlerischer Ausdrucksmöglichkeiten einzugehen. Gleichzeitig gewähren thematische Klammern den Besucher*innen Orientierung, sie ermöglichen aber auch neue, ungewöhnliche Dialoge und überraschende Blickwinkel.
Die Kunst- und Wunderkammern des Spätmittealters und der Renaissance waren enzyklopädische Universalsammlungen von Fürsten und vermögenden Bürgern, die das gesamte Wissen ihrer Zeit zu erfassen suchten. Intention war aber auch, die Vielfalt von der Natur und unserer Welt zu dokumentieren.
Vor allem das Einzigartige und Seltene, das Außergewöhnliche und Ausgezeichnete, aber auch das Rare, Seltsame und Kuriose galten als zeigenswert. Bei Betrachter*innen sollte ein Staunen hervorgerufen werden. So wie in der Ausstellung im Künstlerhaus.
Nützliche Informationen zu den einzelnen Reiseländern, zur Registrierung und Notfalltipps findest du hier.
Über Einreisebestimmungen, Reisewarnungen und vieles mehr kannst du hier nachlesen.
Die Arbeiterkammer hat nützliche Reisetippszusammengestellt.
Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub krank werde?
Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, unterbricht diese den Urlaub. Dies muss unverzüglich (also noch im Urlaub) der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber gemeldet werden. Nach Wiederantritt der Arbeit musst du eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Die Tage, an denen der Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.
Eine krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du gesund bist, musst du wieder arbeiten.
Bei einer Erkrankung im Ausland musst du neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchst du nicht, wenn du in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurdest.
Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland für eine Behandlung bezahlt habe?
Verlange immer eine detaillierte Rechnung auf der genau steht, was gemacht wurde, z.B. Injektion gesetzt, Wunde genäht, Armschiene anlegt.. Je mehr Posten angeführt sind, desto mehr kann die Krankenkasse refundieren. Am besten lässt du diese Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausstellen.
Dann kannst du die Rechnung samt Zahlungsbeleg bei deiner Krankenkasse einreichen.
Meine Chefin oder mein Chef ruft mich im vereinbarten Urlaub an!
Du musst grundsätzlich nicht abheben, wenn dich deine Chefin oder dein Chef in der Freizeit anruft. Du darfst das Handy abdrehen – das gilt natürlich auch, wenn du ein Diensthandy hast.
Eine Ausnahme ist Rufbereitschaft. Diese muss aber ausdrücklich vereinbart werden.
Wenn du auf Anweisung deiner Chefin oder deines Chefs in deiner Freizeit telefonierst, Mails schreibst oder anderweitig arbeitest – dann gilt diese Zeit als Arbeitszeit.
Am besten ist eine klar geregelte Urlaubsvertretung. Dann ist es kaum notwendig, dass du im Urlaub kontaktiert wirst. Führungskräfte sollten hier mit gutem Beispiel voran gehen.
Leser*innen von "Thema EDW" wissen es wahrscheinlich bereits - das Personalreferat hat im Mitarbeiter*innenportal ein paar nützliche Tipps und Vorgehensweisen bei großer und anhaltender Hitze in den Büros zur Verfügung gestellt.
Am 7. Mai 2025 fand eine besondere Verabschiedung für unsere verdienten Pensionistinnen und Pensionisten statt.
Der exklusive Veranstaltungsort, der Dachboden des Stephansdoms, bot eine beeindruckende Kulisse für diesen feierlichen Anlass.
27 Pensionistinnen und Pensionisten folgten unserer Einladung und wurden herzlich willkommen geheißen und konnten den Nachmittag in einem einzigartigen Ambiente genießen.
Ein Highlight des Abends war der einstündige Impulsvortrag von Dr. Annemarie Fenzl. Dr. Fenzl, eine renommierte Historikerin, bot spannende Einblicke in die Geschichte des Stephansdoms und die Architektur des Dachstuhls. Ihre Ausführungen fesselten die Zuhörer und boten einen faszinierenden Überblick über eines der bedeutendsten Wahrzeichen Wiens.
Im Anschluss an den Vortrag richtete die Vorsitzende des Zentralbetriebsrates, Elisabeth Zaunbauer, persönliche Dankesworte an die Pensionistinnen und Pensionisten. In ihrer Ansprache würdigte sie die langjährigen Verdienste und das Engagement der scheidenden Kolleginnen und Kollegen. Sie betonte die wichtige Rolle, die sie in der Entwicklung der Diözese gespielt haben, und wünschte ihnen für ihren neuen Lebensabschnitt alles Gute.
Der Abend klang gemütlich bei einem reichhaltigen Buffet aus. In entspannter Atmosphäre hatten die Gäste die Gelegenheit, sich auszutauschen und Erinnerungen an ihre gemeinsame Zeit in der Diözese Revue passieren zu lassen. Es war ein gelungener Abschluss einer würdevollen und herzlichen Verabschiedung.
Wir bedanken uns bei unseren Pensionistinnen und Pensionisten für ihre langjährige Treue und ihren unermüdlichen Einsatz. Der Zentralbetriebsrat wünscht ihnen für die Zukunft viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Der Termin für den Betriebsausflug der Finanzkammer fiel diesmal auf den 7. und 8. Mai, auch heuer waren die beiden Abteilungen (Buchhaltung und Kirchenbeitrag) wieder separat unterwegs.
Doch anders als im letzten Jahr, als der erste Termin mit Schlechtwetter bedacht war und der zweite Termin mit fast schon Übermaß an Sonne, war es heuer ein schöner Durchschnitt und für alle gleichmäßig eher bedeckt.
Und das war gut so, denn das gemeinsame Ziel war Schloß Hof. Ein großes Areal – Schloss, Garten und Gutshof galt es zu erkunden, was bei brütender Hitze oder strömenden Regen wohl weit weniger Spaß gemacht hätte.
Die Führung, mit barock gewandeten Guides, umfasste auch die aktuelle Sonderausstellung Imperiale Hochzeiten, brachte die Geschichte der Anlage näher, führte durch die prachtvollen Gärten und Terrassen und zum Gutshof mit dem Streichelzoo und seinen rund 200 tierischen Bewohnern.
Auch ein Mittagessen war noch drin im Budget (das dankenswerterweise vom Dienstgeber ein wenig der Teuerung angepasst wurde, aber doch straffer Kalkulation bedurfte).
Zeit zum Austausch, auch mit den Kolleginnen und Kollegen, die man sonst seltener sieht, war gegeben und wurde geschätzt. Die Rückmeldungen waren durchwegs positiv, ein gelungener Tag also frei nach dem Motto unseres Ausflugziels: Schloß Hof – Kaiserlich Entspannen.