Wir möchten an dieser Stelle unsere Dienstleistung für die Erzdiözese präsentieren.
Wir, das sind Herr Ing. Martin Zak, Sicherheitsfachkraft, und Herr Dr. Vogel, Arbeitsmediziner und Allgemeinmediziner.
Wir beraten die Erzdiözese, seine Geschäftsführung und die MitarbeiterInnen im Bereich der Gesundheitsvorsorge, der Arbeitssicherheit und des ArbeitnehmerInnenschutzes.
Für jeden einzelnen Mitarbeiter stellt die Arbeit und die berufliche Entwicklung und Veränderung eine große Herausforderung dar. Dabei treten oft Fragen von beruflicher Lebensqualität und Gesundheit in den Hintergrund. Wir haben uns die Aufgabe gestellt, Wege für Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Sicherheit zu finden. Dabei soll Ihr Arbeitsplatz und Ihr Befinden während der Arbeit im Mittelpunkt stehen. Sollten Fragen oder Bedürfnisse diesbezüglich auftauchen können Sie gerne per E-Mail, über die Sicherheitsvertrauenspersonen oder an den Betreuungstagen mit uns Kontakt aufnehmen. Wir werden uns dann ehestmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Aufgaben der ArbeitsmedizinerInnen/ SicherheitstechnikerInnen laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:
Wir beraten die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und den Betriebsrat auf dem Gebiet
des Gesundheitsschutzes,
der Arbeitssicherheit,
der arbeitsbedingten Gesundheitsförderung und
der menschengerechten Arbeits(-platz)gestaltung.
Der Arbeitgeber muss die ArbeitsmedizinerInnen/ SicherheitstechnikerInnen in folgenden Angelegenheiten hinzuziehen:
in allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung
bei der Planung von Arbeitsstätten,
bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit- und Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
bei der Organisation der Ersten Hilfe
bei der Organisation des Brandschutzes
in Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung,
bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen