Ich bin schwanger – was muss ich im Zuge meines Dienstverhältnisses beachten?
Meldung der Schwangerschaft
Sobald Sie Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft haben und auch schon einen errechneten Geburtstermin vom Frauenarzt, sollten Sie die Schwangerschaft beim Personalreferat melden.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Schwangerschaft melden, gelten für Sie die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Arbeitszeiten
Als werdende Mutter unterliegen sie besonderen Schutzbestimmungen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden bzw. die tägliche maximal neun Stunden betragen.
Des Weiteren dürfen Sie im Zeitrahmen von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten.
Antrag auf Wochengeld (und in Folge dann Kinderbetreuungsgeld)
Ab Beginn der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin kann das Wochengeld beantragt werden. Dazu kontaktieren Sie bitte das Personalreferat (erneut), damit es Ihnen die Arbeits- und Entgeltbestätigung zukommen lässt bzw. die Meldung an die ÖGK veranlasst und Sie so „pünktlich“ das Wochengeld überwiesen bekommen.
Sobald Sie (bzw. die ÖGK) die Bestätigung bekommen haben, können Sie auch das Kinderbetreuungsgeld beantragen. Welches Modell für Sie und Ihre Familie am besten geeignet ist, können sie über den Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Ministeriums berechnen lassen.
Achtung: Das Kinderbetreuungsgeld und Karenz sind zwei komplett voneinander unabhängige Themen!
Meldung der tatsächlichen Geburt
Wenn der Tag dann gekommen ist, genießen Sie die ersten Tage mit Ihrem Kind, aber bitte melden Sie dennoch möglichst zeitnah die Geburt Ihres Kindes beim Personalreferat mittels der Geburtsurkunde. Sobald Sie dies getan haben, werden wir vom Betriebsrat Ihnen eine kleine finanzielle Geburtsunterstützung überweisen.
Für Anstellungen vor dem 1.9.2019 (also DBO I) gilt zusätzliches:
Wenn Sie Ihr Kind dann auch taufen lassen und den Taufschein an das Personalreferat übermitteln, bekommen Sie auch vom Dienstgeber eine einmalige Sonderzahlung zur Geburt (Taufe) Ihres Kindes.
Meldung der Karenz
Bis zur 8. Woche nach dem Geburtstermin müssen Sie das Personalreferat über Ihre Karenzpläne informieren – viele Kolleginnen tun dies schon bei der Übermittelung der Geburtsurkunde, aber bis zum Ende der Schutzfrist muss eine Meldung erfolgen.
Ende der Karenzzeit
Drei Monate vor Ende Ihrer Karenzzeit müssen Sie dem Personalreferat mitteilen, wie es mit Ihnen und Ihrem Dienstverhältnis weitergehen wird. (normaler Dienstantritt; Urlaub; Dienstfreistellung; Dienstunterbrechung; Elternteilzeit; …)
Möglichkeit Elternteilzeit zu vereinbaren (kein Verlust auf Stundenanspruch wie vor der Geburt)
Falls Sie gedenken nach Ihrer Karenz nicht gleich mit der vollen Stundenanzahl wie vor der Geburt zurück in den Dienst zu kommen, besteht die Möglichkeit mit dem Personalreferat eine Elternteilzeit zu vereinbaren. Mehr Informationen zur Elternteilzeit finden sie hier.
Meldung über Bezug der Familienbeihilfe
Sobald Sie wieder im Dienst sind, übermitteln Sie bitte die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe an das Personalreferat, denn nur dann bekommen Sie auch die Kinderzulage als Gehaltsbestandteil (14 Mal) ausbezahlt.
Wichtig: Sie müssen die Bezieherin der Familienbeihilfe sein (kein anderes Familienmitglied).
Die Auszahlung der Kinderzulage seitens des Dienstgebers endet automatisch mit dem Enddatum des Familienbeihilfebezuges, welches auf der Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe angeführt ist.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, jede Änderung des Bezugsstatus der Familienbeihilfe auch dem Personalreferat zu melden, damit es zu keiner Rückzahlung oder zu einem Auslaufen der Kinderzulage kommt, obwohl ihr Kind (zB) noch immer zur Schule geht.
Weiterführende Informationen (was man sonst noch alles rund um eine Schwangerschaft und Geburt beachten sollte) finden Sie im Folder des ÖGB „Baby-Package“
Interessant für Väter
Sollte Ihre Frau nicht in der Erzdiözese tätig sein, können Sie als Vater ebenfalls Kinderzulage bei der Erzdiözese beantragen. Dazu müssen Sie allerdings der Bezieher der Familienbeihilfe sein. Das kann unter anderem finanziell interessant sein, da die Kinderzulage in der Erzdiözese Wien im Gegensatz zu anderen Unternehmen relativ hoch ausfällt.