Was ist Elternteilzeit und kann ich die auch in Anspruch nehmen?
Elternteilzeit ist der Anspruch von Eltern (Mütter UND Väter) auf eine Reduktion der Arbeitszeit oder Veränderung der Lage der Arbeitszeit ohne Stundenreduktion, um den Kinderbetreuungspflichten nachkommen zu können.
Anspruch haben Sie darauf, wenn Sie zum Zeitpunkt des Antritts 3 Jahre in der EDW beschäftigt sind, auch Karenzzeiten zählen zu diesen 3 Jahren.
Die ursprüngliche Arbeitszeit muss um mindestens 20% reduziert werden und darf 12h/Woche nicht unterschreiten.
Elternteilzeit können Sie bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Ihres Kindes beanspruchen. Innerhalb dieses Zeitraums jedoch nur für maximal 7 Jahre.
Von diesen 7 Jahren werden die Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt sowie die Karenzzeiten von beiden Elternteilen für dasselbe Kind abgezogen.
Bei einem Schuleintritt Ihres Kindes nach dem 7. Geburtstag müssen Sie die Zeitspanne bis zum Schuleintritt dem Höchstausmaß hinzurechnen.
Darüber hinaus können Sie eine Verlängerung längstens bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Ihres Kindes mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber vereinbaren
Während der Elternteilzeit besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Weitere Voraussetzungen:
Gemeinsamer Wohnsitz mit dem Kind oder die Obsorge für das Kind.
Elternteilzeit muss für mindestens 2 Monate vereinbart werden.
Für jedes Kind kann man nur einmalig die Eltern(teil)zeit tatsächlich beanspruchen.
Karenz des einen Elternteils und gleichzeitige Inanspruchnahme von ELTZ des anderen Elternteils für dasselbe Kind ist nicht möglich.
Wenn Sie vor der geplanten Elternteilzeit nur mit 15 Stunden (oder weniger) beschäftigt waren, ist eine Reduktion nicht möglich.
Elternteilzeit muss beantragt werden. Hierzu verwenden Sie bitte dieses Formular.