Die Dienst- und Besoldnungsordnung ist unser "Kollektiv"-Vertrag.
Wir sind bestrebt, diese mit dem neuem Bischof von Wien auch wirklich in einen Kollektivvertrag im gewerkschaftlichen Sinne zu "giesen".
Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn hat 2015 sein "OK" dazu gegeben, aber dann hat man sich doch auf eine neue DBO (DBO II) geeinigt.
Hier finden Sie die aktuellen Versionen:
Dienst- und Besoldungsordnung I
Die DBO I gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem 01.09.2019 begonnen haben.
Dienst- und Besoldungsordnung II
Die DBO II gilt für alle, die seit 01.09.2019 angestellt wurden.