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Wie ist das mit der Hinweisgeberplattform?

 

Was hat es mit der Hinweisgeber-Plattform auf sich?

Whistleblowing – worum geht es?

 

Das Ziel von Whistleblowing (Hinweisgeben) ist Rechtsverletzungen oder andere Missstände in Firmen oder Organisationen aufzudecken.

 

Das Bekanntwerden solcher Rechtsverletzungen liegt meist auch im Interesse der Öffentlichkeit (zB. Verletzung des Umweltschutzes).

Whistleblower (Hinweisgeber) gehen unter Umständen ein erhebliches persönliches Risiko ein, darum werden sie nun rechtlich geschützt.

Abzugrenzen ist Whistleblowing (Hinweisgeben) von Intrige, Wichtigtuerei, Klatsch, Mobbing, übler Nachrede und Verleumdung.

 

In diesen Fällen besteht auch kein rechtlicher Schutz.

Die Whistleblowing-Richtlinie (WB-RL) ist seit November 2019 in Kraft und wurde in nationales Recht als HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt.

Sie beinhaltet, dass in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Meldekanäle installiert wer-den müssen, an die sich Hinweisgeber anonym wenden können.

 

Dieser Forderung ist die Erzdiözese Wien nun nachgekommen und hat eine solche Meldestelle installiert.

Inhalte, die gemäß der Richtlinie gemeldet werden sollten sind:

 

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verhütung von Geldwäsche
  • Verbraucherschutz, Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit und
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten

 

Generell geht es in der EU-Richtlinie vor allem um den Schutz vor Repressalien am Arbeitsplatz.

Hinweisgebende dürfen nicht aufgrund ihrer Hinweise benachteiligt wer-den (zB. Suspendierungen, Disziplinarmaßnahmen, Einschüchterung, etc.)

 

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