INFORMATIONEN
für dienstnehmende Personen
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für dienstnehmende Personen
Der Betriebsrat ist kein selbst erfundenes Gremium, sondern erhält seine Legitimation durch das Arbeitsverfassungsgesetz (§ 40 ArbVG; siehe auch § 13 Dienst- und Besoldungsordnung der Erzdiözese Wien).
Der Betriebsrat erfüllt daher als Arbeitnehmer*innenvertretungsorgan einen gesetzlichen Auftrag.
Die grundsätzliche Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Interessen der dienstnehmenden Personen im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern. Der Betriebsrat hat dafür in verschiedenen Bereichen ein Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen des Dienstgebers. Vor allem steht der Betriebsrat aber den dienstnehmenden Personen für Information und Beratung, wenn nötig, auch für Interventionen zur Verfügung. Für die Betriebsräte gilt Verschwiegenheitspflicht, sowohl die persönlichen Angelegenheiten von dienstnehmenden Personen betreffend, als auch hinsichtlich von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
In der Erzdiözese Wien wird der Betriebsrat seit 1977 entsprechend der Wahlordnung des ArbVG gewählt. Betriebsratswahlen finden alle fünf Jahre statt. Die letzte Betriebsratswahl hat im Herbst 2020 stattgefunden.