Allgemeine Tipps rund um Ihr Dienstverhältnis
Ihr Lohnzettel (zu finden im Dienstnehmerportal unter "Gehaltsabrechnung")
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihren Lohnzettel, ob auch wirklich alles was Sie eingereicht haben bzw. was Ihnen zusteht (Familienzulage (DBO I), Kinderzulage, Überstundenpauschale, zusätzliche Honorare, Pendlerunterstützung, Alleinerzieher/Alleinverdiener-Zulage (DBO II), Funktionszulage, Expertenzulage, Leitungszulage, Arbeitsplatzzulage, Familienbonus Plus, Pendlerpauschale, …) auch wirklich bei Ihnen angekommen ist.
Hier finden sie die Spalten/Felder auf Ihrem Lohnzettel erklärt.
Kinderzulage
Die Auszahlung der Kinderzulage seitens des Dienstgebers endet automatisch mit dem Enddatum des Familienbeihilfebezuges, welches auf der Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe angeführt ist.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, jede Änderung des Bezugsstatus der Familienbeihilfe auch dem Personalreferat zu melden, damit es zu keiner Rückzahlung oder zu einem Auslaufen der Kinderzulage kommt, obwohl ihr Kind (zB) noch immer zur Schule geht.
Interessant für Väter:
Sollte Ihre Frau nicht in der Erzdiözese tätig sein, können Sie als Vater ebenfalls Kinderzulage bei der Erzdiözese beantragen. Dazu müssen Sie allerdings der Bezieher der Familienbeihilfe sein. Das kann unter anderem finanziell interessant sein, da die Kinderzulage in der Erzdiözese Wien im Gegensatz zu anderen Unternehmen relativ hoch ausfällt.
Ihre Arbeitszeiten
Evaluieren Sie gemeinsam mit IhreR Vorgesetzten Ihre festgelegten Arbeitszeiten ("fiktive Normalarbeitszeit" bei Gleitzeitmodell), in regelmäßigen Abständen, ob Sie auch noch immer Ihrem Wunsch oder, bei Arbeiten im Gleitzeitmodell, auch Ihrer Praxis entsprechen. (Dies könnte sich sonst zu Ihrem Nachteil bei einem Arbeitsunfall oder etwaigen Behördenwegen auswirken.)
Gewährung von (zusätzlichen) freien Tagen
Bei Eintritt nachstehender Familienereignisse ist dem Dienstnehmer ohne Kürzung des Entgelts und ohne Anrechnung auf den Urlaub Freizeit in folgendem Ausmaß zu gewähren:
bei eigener Eheschließung
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3 Arbeitstage
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bei Eheschließung von Geschwistern (und zwar jener, auf den die kirchliche oder standesamtliche Trauung fällt)
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1 Arbeitstag
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bei Eheschließung eigener Kinder
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1 Arbeitstag
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bei Geburt eines eigenen Kindes
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2 Arbeitstage
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beim Tod des Ehegatten
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3 Arbeitstage
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beim Tod der Eltern
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2 Arbeitstage
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beim Tod des eigenen Kindes
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2 Arbeitstage
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beim Tod des eigenen Kindes, das mit dem Dienstnehmer nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, ferner beim Tod von Geschwistern, Schwieger- und Großeltern (und zwar jener, auf den das Begräbnis fällt)
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1 Arbeitstag
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bei Wechsel der Hauptwohnung (Mittelpunkt des Lebensinteresses), wenn ein eigener Haushalt geführt wird
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2 Arbeitstage
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Arbeiten im Homeoffice
Prinzipiell ist in der Erzdiözese ein Arbeiten im Homeoffice teilweise möglich.
Folgendes ist dabei zu beachten:
Das Arbeiten im Homeoffice setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienststellenleiter und Dienstnehmer voraus; es kann nicht einseitig angeordnet oder in Anspruch genommen werden.
Die Art der Tätigkeiten und die Funktion des Dienstnehmers müssen inhaltlich, organisatorisch und im Blick auf die erforderlichen technischen Arbeitsmittel für die Umsetzung von Homeoffice geeignet sein.
Die Betriebsvereinbarung dazu, sowie das Antragsformular finden Sie im Mitarbeiterportal.
Sabbatzeit
In der Erzdiözese besteht auch die Möglichkeit ein Sabbatjahr (bezahlte Auszeit) zu machen.
Voraussetzung für die Genehmigung einer Sabbatzeit-Vereinbarung ist, dass das Dienstverhältnis zur Erzdiözese Wien bis zum Beginn der Sabbatzeit (Freistellungsphase) bereits 10 Jahre (abzüglich Karenzen, Dienstunterbrechungen, …) angedauert hat.
Die Sabbatzeit darf erst nach Ende der Ansparzeit angetreten werden. Die Sabbatzeit kann für die Dauer von 6 oder 12 Monaten vereinbart werden. Je nach Ausmaß der Reduzierung des monatlichen Gehaltes dauert die davorliegende Ansparzeit unterschiedlich lange. Die Gesamtdauer der Sabbatzeit-Vereinbarung (Ansparzeit plus Sabbatzeit) darf nicht länger als 4 Jahre betragen.
Das Grundmodell stellt sich demnach wie folgt dar:
In der Ansparzeit wird das Bruttogehalt (bezogen auf das Wochenstundenausmaß) so weit reduziert, dass der Gehaltsanspruch für die Sabbatzeit (im gleichen Wochenstundenausmaß wie in der Ansparzeit) erarbeitet wird. Für die Berechnung einer Sabbatzeit-Vereinbarung werden immer nur ganze Monate herangezogen: d.h. die Anspar- und Sabbatzeit müssen immer an einem Monatsersten Beginnen bzw. an einem Monatsletzten enden.
Die Betriebsvereinbarung dazu, sowie das Antragsformular finden Sie im Mitarbeiterportal.
Betriebliche Pensionsvorsorge
Die in Österreich anhaltende Diskussion über die relative Verschlechterung des staatlichen Pensionssystems hat die Erzdiözese Wien 2016 veranlasst mit Unterstützung des Betriebsrates ein Modell der betrieblichen Pensionsvorsorge zu entwickeln, dass es allen Erzdiözese-Mitarbeitern ermöglicht, aus Lohn/Gehalt, Beiträge „Brutto für Netto“ zugunsten einer Betriebspension anzusparen.
Mehr Informationen finden sie im Mitarbeiterportal unter dem Punkt "Personal/Unterstützung/Pensionsvorsorge".
Gehaltsvorschuss
Sofern ein Dienstverhätnis schon über 2 Jahre ununterbrochen besteht, können Sie beim Personalreferat für diverse Lebensereignisse (Neukauf Auto - wenn dienstlich benötigt, Wohnraumbeschaffung, Renovierung/Sanierung, aber auch zum allgemeinen Verwendungszweck) einen Gehaltvorschuss beantragen.
Mehr Informationen finden sie im Mitarbeiterportal unter dem Punkt "Personal/Unterstützung/Gehaltsvorschuss".
Bildschirmbrille
Mittels Originalbeleg und ärztlicher Verordnung können Sie beim Personalreferat einen Zuschuss zu einer Bildschirmbrille beantragen. Bei einem günstigen Modell kann sogar eine komplette Kostenübernahme möglich sein. Dafür übermitteln Sie bitte die Unterlagen mittels (Haus-) Post an das Personalreferat.