Möglichkeit zur Höherversicherung
Seitens der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung.
Dabei kann man jährlich bis zu € 12.120,00 (für 2024) bis 31.12. einzahlen.
Diese Höherversicherung ist sonst an keine Fristen gebunden und kann jederzeit begonnen und beendet werden.
Jeder Euro zählt, und je früher mit den Einzahlungen begonnen wird, umso eher amortisieren sie sich und somit die Pensionshöhe, denn diese Beiträge sind bis zu 75 % auch noch steuerfrei.
Eine Höherversicherung ist nur dann nicht empfehlenswert, wenn zur Pension die Gewährung einer Ausgleichszulage in Betracht kommt.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Kollegin Claudia Rupp.